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Problem mit Tollwutimpfung - Tierarzt - (neue) Verordnung

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    Problem mit Tollwutimpfung - Tierarzt - (neue) Verordnung

    Hallo,

    vielleicht könnte mir jemand von euch helfen, ich habe ein Problem mit den Impfreglungen bzw mit unserem Tierarzt.

    Generell stehe ich Impfungen kritisch gegenüber, aber da wir direkt an der schweizer Grenze wohnen, täglich auf schweizer Gebiet mit dem Hund laufen, mindestens einmal in der Woche über die Schweiz zum Training fahren etc. und mir das dann doch etwas zu heiß ist, ihn gar nicht impfen zu lassen, habe ich ihn Ende März wieder gegen Tollwut impfen lassen.

    Damals habe ich leider Yaros Impfausweise vergessen (wir waren ursprünglich wegen etwas anderem beim Tierarzt) und hatte meine Mutter aus Zeitmangel gebeten beim Tierarzt mit dem Impfausweis vorbeizufahren, da wir nächsten Sonntag eine Prüfung in der Schweiz machen und einen gültigen Ausweis brauchen

    Das Problem ist jetzt, dass Yaro vorletzte Tollwutimpfung mit dem Kombi-Impfstoff Enduracell 8 (sie war am 03.12.04) am 03.12.05 abgelaufen ist. Ich habe ihn aber erst Ende März nachimpfen lassen (diesmal eine reine Tollwutimpfung). Jetzt hat die Tierarzthelferin die Impfung vordatiert auf den 30.11.05 (gültig bis 30.11.06) und noch dazu hat sie einen Enduracell 8-Aufkleber eingeklebt. Dabei war es ja eine reine Tollwutimpfung und keine Kombi. Ihrer Aussage nach, hätte Yaro sonst keinen offiziellen Impfschutz????!!! Meiner Meinung nach ist das Geldmacherei!

    Ich will meinen Hund aberuf keinen Fall mehr Impfungen als notwendig zumuten.
    Also:

    1. Bei der Tollwutimpfung ist es doch egal, ob die letzte Impfung 1 oder 1,5 Jahre zurücklag. Wenn der Abstand zwischen der letzten Impfungen länger als 1 Jahr ist, setzt der (offizielle) Impfschutz doch einfach nur 30 Tage nach der Impfung ein, oder liege ich da falsch?? Also gibt es doch keinen (sinnvollen) Grund das ganze vorzudatieren.

    2. Yaro ist am 23.03.2006 geimpft worden laut dem Link: http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf
    ist er doch bis 23.03.2009 geschützt? (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Tierarzt wenn er den Kombiimpfstoff Enduracell8 verwendet, den Tollwutimpfstoff Enduracell T verwendet). Ich müsste doch durchsetzten können, dass der Tierarzt das so einträgt?

    3. Wo finde ich offizielle Unterlagen, um das dem Tierarzt belegen zu können?

    Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    Wenn Du täglich über die Grenze aus der EU ausreist (und das tust Du, wenn Du von D nach CH reist, denn die Schweiz ist kein EU-Mitglied) benötigst Du eine Impfung im Jahresintervall, und zwar unabhängig vom tatssächlichen (sicher lebenslangen) Impfschutz, der durch die Impfungen erzielt wird.
    Die Schweiz hat zur Einreise in die Schweiz noch immer die jährliche Impfung als Pflicht.

    Ich denke, Deine TA-Helferin wollte Dir wirklich einen Gefallen un, in dem sie die Impfung zurückdatiert hat, so weist Du nämlich den für die Einreise nach CH nötigen Impfschutz nach.

    Ich kenne die neue EU-Regelung und ich wünschte, die Schweiz würde nachziehen. Tut sie aber bisher nicht

    Lieben Gruss

    Petra
    Petra und Sir Brutus tief im Herzen und Minimausi auf dem Schoss
    Terrier sind die beste Medizin -- Pinscher sind aber auch nicht schlecht
    Und: ich bin seit Mai 2011 kein Admin mehr, bitte jemand anderen fragen

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      #3
      Das ist ja echt ein Sch...

      Was kann mir denn passieren, wenn ich mit ihm in die Schweiz einreise und nur das 3jährigen Intervall habe?

      Bis jetzt wollte die Zöllner erst einmal unseren Impfausweis haben und da hatte ich keinen dabei...

      Liebe grü´ße

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        #4
        Wenn das erste Jahr überschritten ist, können die Schweizer Dir bzw. dem Hunde die Einreise verweigern.
        Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
        und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
        Mail ->

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          #5
          hmm... das wäre mir ja ansich nicht soo wichtig...

          aber es kann mir dann auch passieren, dass ich auf einer schweizer Prüfung nicht teilnehmen darf, wenn sie meinen Impfausweis sehen wollen(vorausgesetzt ich befinde mich bereits in der Schweiz)...oder?

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            #6
            das musst Du mit dem Veranstalter klären bzw. sollte in der Ausschreibung des Wettkampfes beschrieben sein.

            LG

            Petra
            Petra und Sir Brutus tief im Herzen und Minimausi auf dem Schoss
            Terrier sind die beste Medizin -- Pinscher sind aber auch nicht schlecht
            Und: ich bin seit Mai 2011 kein Admin mehr, bitte jemand anderen fragen

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              #7
              Diese Info bezüglich der Schweiz habe ich auch bekommen und sie sind leider richtig. Auch mit den EU-Staaten scheint es Probleme zu geben, da diese Einreisebestimmungen, wie z.B. die Impfung muss höchstens vor 10 Monaten und frühestens vor 6 Wochen erfolgt sein ganz offensichtlich nicht geändert wurden. I.d.R. denke ich, da riskier ichs, wann steht schon einer an der Grenze aber blöd es es doch. Ne Bekannte hatte Probleme nach Tschechien zu kommen. Sie wurde schlicht nicht reingelassen.
              Ulrike

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