Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

3-jährige Tollwutimpfung ab 1.7.07 auch i.d. SCHWEIZ

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    3-jährige Tollwutimpfung ab 1.7.07 auch i.d. SCHWEIZ

    hallo meine lieben

    in anlehung an den tread im mitgliederbereich eröffne ich nun einen infotread auch für gäste. mir ist es wichtig, dass möglichst viele hundebesitzer von der neuen verordnung wissen. macht eine kopie vom unten stehenden text und legt es in euer impfbuch. verlangt beim TA bei einer möglichen tw-impfung (nötig für eine wiedereinreise in die CH) einen impfstoff mit einer 3-jährigen gültigkeit (zb. rabdomun) und lasst die 3 jährige gültigkeit im impfpass eintragen unter der rubrig "gültig bis...."

    hier nun eine kopie des mails vom bundesamtes f. veterinärwesen:

    Sehr geehrte Frau *****

    das ist richtig: der 01.07.2007 ist der Stichtag, ab dem nach den neuen Regeln kontrolliert werden wird => d.h. sofern die Hunde und Katzen dann mit einem Heimtierausweis und gechippt und mit einer gültigen Tollwutimpfung (ab dem 01.07.2007 erfüllen diese Anforderungen alle Hunde und Katzen, die eine Towllutimpfung haben, die nicht länger her ist als die gemäss Impfstoffhersteller angegebene Gültigkeitsdauer) "ausgestattet" sind, erfüllen sie die Einreisebestimmungen aus der EU.

    z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen (will er jedoch vor dem 01.07.2007 einreisen, muss er vorher noch nachimpfen und die 30 Tage Wartefrist einhalten, da derzeit eben die jährliche Impfung noch Pflicht ist und somit die Impfung vom 01.01.2005 nicht mehr gültig ist).

    Mit freundlichen Grüssen

    Silke Bruhn
    Bundesamt für Veterinärwesen
    grüessli

    patricia

    „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
    (Arthur Schopenhauer)

    #2
    find ich gut, ist das aus der schweitz oder gilt das auch für deutschland?
    Liebe Grüße von Jule mit der bekloppten Elli mit den vielen ,
    und der Oma-Katze Mortischa im Herzen

    Kommentar


      #3
      hallo miss elli

      die neue tollwut-verordnung der EU ist seit 20.12.2005 in kraft. die schweiz hat sich nun der eu-regelung angepasst. also in deutschland ist schon längst nur noch alle 3 jahre zu impfen (bei impfstoffen die eine 3-jährige gültigkeit gem. hersteller haben). benutze die suchfunktion, da findest du allerhand über das thema tollwut.

      grüessli

      patricia
      grüessli

      patricia

      „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
      (Arthur Schopenhauer)

      Kommentar


        #4
        vielen lieben dank, ich werde meine tierärztin auf jeden fall beim nächsten besuch drauf ansprechen, muss ja eh bald wieder hin mit meiner omakatze, ihre enzyme sind leider bald leer.
        Liebe Grüße von Jule mit der bekloppten Elli mit den vielen ,
        und der Oma-Katze Mortischa im Herzen

        Kommentar


          #5
          *schubs* damit es möglichst viele lesen
          grüessli

          patricia

          „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
          (Arthur Schopenhauer)

          Kommentar


            #6
            toller hinweis , vor 3 tagen ist mir von einem Tierazt gesagt worden in der Schweiz zählt die 3 Jahre Impfung nicht.

            Celin

            Kommentar


              #7
              Original geschrieben von celin
              toller hinweis , vor 3 tagen ist mir von einem Tierazt gesagt worden in der Schweiz zählt die 3 Jahre Impfung nicht.
              Die TÄ sind oft nicht wirklich auf dem Laufenden, aber im Moment hat er ja auch noch recht. Wobei ich es schon gut fände, wenn die TÄ da mehr auf Zack wären, dann könnten sie einen besser beraten. Der 1.7. wird für viele Urlauber ja ausreichen und dann macht auch jetzt bereits die 3-Jahresimpfe Sinn.
              Viele Grüße
              Michaela

              Kommentar


                #8
                Original geschrieben von MissElli
                vielen lieben dank, ich werde meine tierärztin auf jeden fall beim nächsten besuch drauf ansprechen, muss ja eh bald wieder hin mit meiner omakatze, ihre enzyme sind leider bald leer.
                Für Katzen gilt ein vierjähriger Schutz!!!!!
                Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
                und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
                Mail ->

                Kommentar


                  #9
                  danke für deinen hinweis. jedoch KANN ein vierjähriger schutz gelten, ist auch abhängig vom präparat.

                  grüessli

                  patricia
                  grüessli

                  patricia

                  „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                  (Arthur Schopenhauer)

                  Kommentar


                    #10
                    Kleine Korrektur

                    Hi,

                    <<<die neue tollwut-verordnung der EU ist seit 20.12.2005 <<

                    Nein. Die EU-Verordnung 998/2003, auf die die Änderungen bei der Tollwutimpfpflicht zurückgehen, ist bereits seit dem 3. 7. 2004 in Kraft. Daß man nicht jährlich gegen Tollwut impfen muß für grenzüberschreitende Reisen mit Haustieren innerhalb der EU, wurde dann noch mal in einer ergänzenden EU-Kommissionsentscheidung klargestellt, die seit dem 7. 2. 2005 in Kraft ist (2005/91/EG).

                    Das Datum Dezember 2005 bezieht sich auf Änderung der deutschen Tollwutverordnung. Die wurde also ans EU-Recht angepaßt, dh der in den Jahren 2004 und 2005 bestehende Widerspruch zwischen deutscher Tollwutverordnung und EU-Recht wurde beseitigt.

                    Glückwunsch an die Schweizer/innen hier und anderswo, daß es bei Euch nun auch vorangeht.

                    LG,
                    Mo
                    Mo

                    Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

                    Kommentar


                      #11
                      hallo mo

                      mir ist es eigentlich "wurscht" wegen dem datum. die vorherigen verordnungen haben ja für den tierbesitzer überhaupt keinen vorteil gebracht. erst die anpassung deutschland an die eu im dez'05, wie auch jetzt die ch sich den eu-vorschriften anpasst sind für die tierbesitzer relevant.

                      ich habe ziemlich oft die herren vom bundesamt für veterinärwesen mit meinen e-mails genervt. dank dir und dem forum hatte ich auch genügend "material" um den herren die augen zu öffnen. du kannst dir gar nicht vorstellen wie wenig die leute darüber bescheid wussten ! sie baten mich jeweils im info; mich einen einfachen tierbesitzer ! naja, hauptsache es ist nun geschafft

                      jetzt seh ich es als meine weitere aufgabe, die tierärzte zu informieren. habe bereits ein mail verfasst welches ich an den schweizerischen tierärzteverband schicken möchte. auf in den kampf

                      grüessli

                      patricia
                      grüessli

                      patricia

                      „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                      (Arthur Schopenhauer)

                      Kommentar


                        #12
                        Danke Patricia,

                        ich habe die Tierklinik in Luzern auch gleich persönlich informiert und mit Infomaterial eingedeckt.

                        Die haben mich ganz verdutzt angeschaut, das Impfbuch von Mo habe ich auch gleich dort gelassen. Die Aerzte haben es mit grossem Interesse betrachtet und mir versprochen es auch zu lesen.

                        Die Reaktionen waren sehr positiv. Immerhin!

                        Liebe Grüsse
                        Angela mit Blika

                        Kommentar


                          #13
                          Hi, Patrizia,

                          <<<mir ist es eigentlich "wurscht" wegen dem datum. die vorherigen verordnungen haben ja für den tierbesitzer überhaupt keinen vorteil gebracht.<<<

                          Doch, für Leute, die mit Hunden aus dem EU-Ausland nach D. eingereist sind, schon. Mir ist zB ein Fall bekannt, wo ausländische Hunde mit einer Tollwutimpfung, die schon länger als ein Jahr zurücklag, 2005 in D. zu einer Ausstellung zugelassen werden mußten (nach einigem Hin und Her und Einschalten von Amtsveterinären).

                          <<<ich habe ziemlich oft die herren vom bundesamt für veterinärwesen mit meinen e-mails genervt. dank dir und dem forum hatte ich auch genügend "material" um den herren die augen zu öffnen. du kannst dir gar nicht vorstellen wie wenig die leute darüber bescheid wussten !<<<

                          Doch, das kann ich mir sogar gut vorstellen. Ich habe immer wieder mal dt. Vet-Professoren und praktische Tierärzte mit Fachliteratur zu Haustierimpfungen versorgt. Positiv anzumerken ist, daß sie dafür aufgeschlossen waren.

                          Viel Erfolg bei Deiner Aufklärungskampagne.

                          LG,
                          Mo
                          Mo

                          Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

                          Kommentar


                            #14
                            Original geschrieben von Wuschel

                            Die Reaktionen waren sehr positiv.
                            juhui ! hört sich gut an..... hoffe das buch von mo wird dann richtig abgelesen zurück gegeben angela, kannst dann meines haben zur not

                            danke mo, ich hoffe ich treff da auch auf verständnis.

                            grüessli

                            patricia
                            grüessli

                            patricia

                            „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                            (Arthur Schopenhauer)

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Patricia,

                              von mir aus dürfen sie das Buch von Mo auch behalten.
                              Ich habe angeboten, sie dürften es gerne auch anderen Kollegen weiterreichen.
                              Hauptsache es wird viel gelesen, dann hat sich der Einsatz gelohnt.
                              Falls ich es je zurück bekomme, bin ich auch gespannt wie es dann aussieht.
                              Aber wenn ich das Buch nur als Tip auf einen Zettel geschrieben hätte, bin ich mir nicht sicher ob es einer von den Docs dann wirklich gekauft hätte.
                              So haben sie das Büchlein direkt auf den Präsentierteller bekommen. Das motiviert eher zum Lesen.

                              Liebe Grüsse
                              Angela mit Blika

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X