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3-jährige Tollwutimpfung ab 1.7.07 auch i.d. SCHWEIZ

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    #16
    Hallo,

    habe auch mal eine Frage zur Tollwutimpfung. Meine Hündin wurde im März`06 u.a. gegen Tollwut geimpft. Habe vorher unsere TÄ nach dem mehrjährigen Impfstoff gefragt, sie sagte mir, dass es den erst in Amerika gäbe, hier aber noch nicht zugelassen sei. Also habe ich meine Hündin so wie immer impfen lassen. Man vertraut ja seinem TA
    Nun weiß ich aber nicht, ob sie evtl. doch schon den 3-jährigen Impfstoff verabreicht hat.
    Gibt es jemanden hier, der sich mit der Impfstoffbezeichnung auskennt und mir dann sagen kann, ob unsere Momo in diesem Jahr geimpft werden muss, oder nicht. Und wenn ja, werde ich, (so wie ich das Verstanden habe, gibt es ja nun devinitiv diesen 3-Jahres Impfstoff) darauf bestehen, dass unsere Momo den neuen Impfstoff bekommt.
    Hier noch die Impstoffbezeichnung:Eurican LT von Merial !
    Desweiteren habe ich seit kurzem eine Salukihündin, die in Spanien im Jahr 2005 zuletzt geimpft wurde. Sie hat den Impfstoff Imrab R von Merial bekommen. Vllt kennt sich ja auch damit jemand aus und kann mir sagen, ob ich sie impfen lassen sollte.
    Kann es eigentlich auch möglich sein, dass die TÄ nun mehr Geld für den neuen Impstoff verlangen, da man ja nur noch alle 3 Jahre kommen muss?

    Ich danke euch für die Beantwortung,
    viele liebe Grüße
    Birgit
    Es grüßen Birgit & Marion mit Kimba

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      #17
      Original geschrieben von Birgit06
      ...Habe vorher unsere TÄ nach dem mehrjährigen Impfstoff gefragt, sie sagte mir, dass es den erst in Amerika gäbe, ...


      Ja, Eurican LT von Merial hat bereits die Zulassung in Deutschland.

      Wenn deine TÄ aber zuerst ihre alten Chargen verbraucht hat, wo noch die alten Beipackzettel gelten, dann hast du schlechte Karten. Frag doch mal beim nächsten TA Besuch nach dem Beipackzettel. Meine TÄ hat mir den auf meine Nachfrage gezeigt und dort stand für den Impfstoff (sie hatte Rabdomun) gültig für Hunde 3 Jahre und für Katzen 4 Jahre.

      Den spanischen Impfstoff kenne ich nicht.
      Viele Grüße
      Michaela

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        #18
        Hi,

        Deine Frage gehört nicht in einen Thread über _Tollwutimpfung in der Schweiz_.

        <<<Meine Hündin wurde im März`06 u.a. gegen Tollwut geimpft. Habe vorher unsere TÄ nach dem mehrjährigen Impfstoff gefragt, sie sagte mir, dass es den erst in Amerika gäbe, hier aber noch nicht zugelassen sei. <<<

        Im März gab es schon zwei Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung für Hunde. Eurican hat aber meines Wissens die Mehrjahreszulassung erst später im Verlauf des Jahres 2006 erhalten.

        <<<(so wie ich das Verstanden habe, gibt es ja nun devinitiv diesen 3-Jahres Impfstoff) <<<

        Alle dt. Haustier-Tollwutimpfstoffe (einzeln oder als Kombi-Impfstoff) haben inzwischen die Mehrjahreszulassung. Die meisten für drei Jahre bei Hunden, nur bei Virbac heißt es "zwei bis drei Jahre". Den würde ich deshalb nicht geben lassen.

        <<<Desweiteren habe ich seit kurzem eine Salukihündin, die in Spanien im Jahr 2005 zuletzt geimpft wurde. Sie hat den Impfstoff Imrab R von Merial bekommen. Vllt kennt sich ja auch damit jemand aus und kann mir sagen, ob ich sie impfen lassen sollte. <<<

        Ich würde sie noch mal gegen T impfen lassen, aber dann natürlich mit einem Dreijahresimpfstoff.

        <<<Kann es eigentlich auch möglich sein, dass die TÄ nun mehr Geld für den neuen Impstoff verlangen, da man ja nur noch alle 3 Jahre kommen muss? <<<

        Für eine Preiserhöhung gibt es keinen Grund. Die Tollwutimpfstoffe sind haargenau dieselben wie früher - sie haben auch schon früher mindestens drei Jahre lang geschützt. Geändert hat sich nur die amtliche Zulassung.

        Eine Preiserhöhung wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Hersteller oder Tierarzneimittel-Großhändler die Preise angehoben hätten.

        Wenn Du weitere Fragen zu (Tollwut-) Impfungen hast, dann mach bitte einen neuen Thread auf, denn in diesem Thread geht es um die Impfbestimmungen für die Schweiz.

        LG,
        Mo
        Mo

        Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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          #19
          @ mo,

          ist in Ordnung! Aber ich denke, ihr habt mir schon sehr gut geholfen. Werde mich dann mal mit meiner TÄ unterhalten.

          Vielen Dank und bestimmt bis bald,
          Birgit
          Es grüßen Birgit & Marion mit Kimba

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            #20
            da bald die langen sommerferien bevorstehen wollte ich diesen tread hochschupsen, damit möglichst viele informiert sind.
            auf seite 1 dieses treads ist im 1. posting alles wissenswertes über die neuen bestimmungen notiert.

            schönen urlaub

            patricia
            grüessli

            patricia

            „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
            (Arthur Schopenhauer)

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              #21
              Re: 3-jährige Tollwutimpfung ab 1.7.07 auch i.d. SCHWEIZ

              Danke Lunica für die Info.

              Meines Erstaunens haben hier schon zwei Hunde verschiedener Leute den 3-jährigen Impfstoff bekommen obwohl sie davon nichts wussten und der 1.7.07 noch nicht vorbei ist! Vorbildliche TÄ!!

              Deshalb ging ich gleich zu meinem und fragte nach dem 3-Jahresimpfstoff. Hmm... leider hat dieser nur Rabisin (o. ä.) welcher nur 2 Jahre Gültigkeit hat und er trägt dies auch erst ab dem 1.7.07 so ein und nicht vorher...

              Wenn ich das hier:
              Original geschrieben von Lunica

              z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen
              aber richtig verstehe, dann heisst das doch, dass alles was nach dem 1.1.05 und vor dem 1.7.07 geimpft wurde noch umgeschrieben werden kann oder?

              Mein Hund wurde bisher ein einziges Mal TW geimpft und zwar im April 05! Sehe ich es also richtig, dass ich vom TA verlangen kann, dass er den Eintrag im Heimtierpass ändert und bis zum April 07 (damaliger Impfstoff: Defensor3, welcher neu 3 Jahre gültig ist). Somit dürfte ich dann ab dem 1.7.07 ohne Auffrischung reisen?

              Ist eine nachträgliche Änderung im Heimtierpass überhaupt möglich?

              Grüsse
              dando

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                #22
                hallo dando

                also ich würde an deiner stelle beim TA einen anderen impfstoff verlangen der dann die 3 jahre gültigkeit hat. jeder TA kann impfstoffe bestellen, kein problem.

                aber dein hund muss ja nicht geimpft werden. er hat einen impfschutz bis april 2008 (nicht april'07).

                ob nachträglich einträge abgeändert werden können, kann ich dir nicht verbindlich sagen. wende dich doch mit dieser frage direkt an das bundesamt f. veterinärwesen:

                importfragen(ät)bvet.admin.ch

                grüessli

                patricia
                grüessli

                patricia

                „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                (Arthur Schopenhauer)

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                  #23
                  Original geschrieben von Lunica
                  aber dein hund muss ja nicht geimpft werden. er hat einen impfschutz bis april 2008 (nicht april'07).
                  Ja klar meinte ich April 08, ich hab mich verschrieben...
                  Aber im Impfbuch steht natürlich April 06, weil man damals im 2005 ja nur ein Jahr eingetragen hat! Somit darf ich ja auch nach dem 1.7.07 nicht ohne weiteres über die Grenze weil im Pass ja Gültigkeit: April 06 steht und das ist abgelaufen.

                  Ich hab jetzt nur eben gehört, dass man dies anpassen lassen könne?! Ob das stimmt weiss ich aber nicht sicher, das war ja eben meine Frage. Den TA muss ich natürlich nicht fragen, entweder weiss er es selbst nicht oder erzählt mir was falsches...

                  Aber in dem Fall wende ich mich mal ans Bundesamt f. Veterinärwesen. Dann müsste ich ja nur hin und den Eintrag abändern lassen... da wird der TA natürlich Freude haben!! :roflol:

                  Grüessli
                  dando

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                    #24
                    Original geschrieben von dando

                    Aber in dem Fall wende ich mich mal ans Bundesamt f. Veterinärwesen. Dann müsste ich ja nur hin und den Eintrag abändern lassen...
                    könntest du die antwort hier reinstellen ? denn ich denke das wird noch viele von uns interessieren
                    ich habe zb. damals (2006) einen eintrag bekommen "gültig bis 2007" und darunter in klammer gesetzt "gem. hersteller 2009". inwieweit das beim zoll hält kann ich nicht sagen. wird bestimmt diskussionen geben. dafür hab ich den begleitzettel des impfstoffes als kopie im impfpass mit.

                    lieben dank

                    patricia
                    grüessli

                    patricia

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                      #25
                      Der Tierarzt, welcher die letzte TW-Impfung gemacht hat, kann das Gültigkeitsdatum im Heimtierausweis mit einem neuen, zusätzlichen Eintrag verlängern. Zusätzlich muss er die Seite 26 im Heimtierausweis mit der Info überkleben, die er von der Gesellschaft Schweizer Tierärzte erhalten hat.

                      Liebe Grüsse,
                      Astrid

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                        #26
                        Ich habe beim BVET angerufen. Genau so wie Brightbud sagt ist es auch. Die Tierärzte wurden angeschrieben und haben Infos und Klebeettiketten bekommen, sie sollten also im Bilde sein wie es geht mit der Impfung verlängern.

                        Also falls man eine TW-Impfung mit der Gültigkeit von 1 Jahr im Pass hat, kann man diese abändern lassen. Natürlich nur, wenn sie nicht sowieso schon älter als 3 bzw. 2 Jahre (je nach Impfstoffhersteller) alt ist!

                        Grüsse
                        dando

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