Hallo!
Ich bin's nochmal. Bezüglich der 3-Jahres-Tollwutimpfung hab ich doch noch Unsicherheiten.
Auf "welpen" (mit dem üblichen davor und dahinter) hab ich dazu folgendes gefunden:
4. Sonderfall Tollwut (T):
Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.
Hatten wir hier nicht besprochen, dass das nicht so ist?
Dann noch eine andere Frage. wie ist es, wenn man Turniere laufen möchte - muss dann jährliches Impfschutz vorgewiesen werden?
Lg Maxi
Ich bin's nochmal. Bezüglich der 3-Jahres-Tollwutimpfung hab ich doch noch Unsicherheiten.
Auf "welpen" (mit dem üblichen davor und dahinter) hab ich dazu folgendes gefunden:
4. Sonderfall Tollwut (T):
Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.
Hatten wir hier nicht besprochen, dass das nicht so ist?
Dann noch eine andere Frage. wie ist es, wenn man Turniere laufen möchte - muss dann jährliches Impfschutz vorgewiesen werden?
Lg Maxi
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