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Impfungen: Ich werd es tun...das Nicht-(Nach-)Impfen!

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    Hallo!

    Ich bin's nochmal. Bezüglich der 3-Jahres-Tollwutimpfung hab ich doch noch Unsicherheiten.
    Auf "welpen" (mit dem üblichen davor und dahinter) hab ich dazu folgendes gefunden:

    4. Sonderfall Tollwut (T):
    Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.


    Hatten wir hier nicht besprochen, dass das nicht so ist?

    Dann noch eine andere Frage. wie ist es, wenn man Turniere laufen möchte - muss dann jährliches Impfschutz vorgewiesen werden?


    Lg Maxi

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      [i]4. Sonderfall Tollwut (T):
      Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.


      Lg Maxi [/B]
      Das ist völlig veraltet.

      Siehe www.haustierimpfungen.de
      Mo

      Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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        Quelle: www.haustierimpfungen.de

        Tollwut:
        Tollwutimpfstoffe schützen mindestens drei Jahre. Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung im Dezember 2005 sind jährliche Tollwutimpfungen auch hierzulande NICHT MEHR NÖTIG. Es sind derzeit mehrere Impfstoffe am Markt, die bei Hunden für drei Jahre zugelassen sind, bei einem steht im Beipackzettel “zwei bis drei Jahre”. Hundehalter sollten darauf achten, daß der nächste Impftermin in drei Jahren korrekt im EU-Heimtierpaß eingetragen wird.

        Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:
        Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
        Dies ist der entscheidende neue Passus:


        “Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
        Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
        (....)

        3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
        a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
        b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
        grüssle von claudia & omi im herzen, herrn krümel, miss möppel, froillein nele, herr pixel & monsieur oscar & das federvieh

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          Hallo Maxi,

          nunja, nicht alles was so im Netz steht ist auch richtig ;-)

          ein Blick in die TW-Verordnung ist da sicherlich hilfreich
          http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1...011680991.html

          §1 Nr. 3 b)

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            Oh, ich dank Euch! So schnell so viele Antworten.

            Wußt ich doch, dass da was nicht stimmt.

            Zur Zwingerhustenimpfung steht dort auch etwas leicht falsches. Ob man die Initiatoren der Seite mal darauf hinweisen sollte? Naja, ist wahrscheinlich auch ein Fass ohne Boden... Ich reg mich nur auf, weil mein Verein den Link (aufgrund von Zwingerhusten) rumgeschickt hat und sich jetzt alle danach richten (autoritätsgläubig und unrefelektiert)...schön brav Hund schnell gegen Zwingerhusten impfen lassen. Grrr.

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              Original geschrieben von *Maxi*
              Zur Zwingerhustenimpfung steht dort auch etwas leicht falsches. Ob man die Initiatoren der Seite mal darauf hinweisen sollte? Naja, ist wahrscheinlich auch ein Fass ohne Boden... Ich reg mich nur auf, weil mein Verein den Link (aufgrund von Zwingerhusten) rumgeschickt hat und sich jetzt alle danach richten (autoritätsgläubig und unrefelektiert)...schön brav Hund schnell gegen Zwingerhusten impfen lassen. Grrr.
              Na dann schick doch den Link von Mo hinterher

              Kommentar


                Original geschrieben von Cordula
                Na dann schick doch den Link von Mo hinterher
                Ich bin schon ein Dorn im Auge, weil ich über den Verteiler den Tipp für ein homöopathisches Mittel gegen Erkältungskrankheiten geschickt habe...daraufhin kam ja die Empfehlung zum Impfen. Aber vielleicht mach ich es noch.

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