Wenn sich jemand mit der österr. Gesetzeslage auskennt, bitte um Hilfe!
Meine Anfrage an das Veterinäramt Wien (habe noch keine Antwort erhalten) stelle ich hier rein und hoffe jemand kann mir seine Erfahrungen berichten:
>>>In Deutschland wird nach gültigem EU-Recht (EU-Verordnung 998/2003), die 3-Jahres-Tollwutimpfung angeboten und anerkannt für die Einreise.
Gilt das für die Einreise/Rückreise nach Österreich auch? Wie sieht es aus, wenn ich von Ungarn wieder nach Österreich einreisen möchte?
Wenn im EU-Heimtierpass die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung mit 3 Jahren eingetragen ist, ist das eine gültige Tollwutimpfung, wie auf Ihrer Homepage bei verschiedenen Ländern vermerkt wurde?
Wie sieht es mit den anderen Schutzimpfungen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose aus. Gibt es da Vorschriften für die Einreise od. Verordnungen, die bei der Hundehaltung zu beachten sind?
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Der Knackpunkt ist nämlich, dass überall von "gültiger Tollwutimpfung" die Rede ist, aber nirgendwo steht wie die sein soll.
Für die üblichen Impfungen, außer Tollwut, gibts ja keine Vorschrift, dass man impfen muss.
Mexxin soll im Juni SHP geimpft werden, deshalb meine Fragen.
Da ich gelesen habe, dass die Impfungen länger halten als ein Jahr, würde ich einen 3 Jahresintervall für Mexxin wählen.
Die Tollwut kann ich ihr nicht ersparen, weil ich viel auf Hundeplätzen unterwegs bin und die das dort verlangen.
Die Vetmed-Uni verlangt sowieso alle Impfungen jährlich, aber das weiß ich auch noch nicht so genau, ob das für SHP auch gilt.
Sonst könnte ich dort auch nicht mehr hin und wenn sie es ganz streng sehen, nicht mal mehr auf Prüfungsveranstaltungen.
Welche Intervalle bei den Impfungen hält ihr ein?
Wie haben eure TÄ reagiert, als ihr das Thema angesprochen habt?
Kann mir jemand die URL nennen wie man zu den Beipacktexten kommt (Intervet, Merial), wenn es sowas gibt?
Das sind wieder viele Fragen auf ein Mal, aber manchmal sprudelt es einfach so heraus:o)
Danke schon mal im Voraus,
sonnige Grüße
Mexxifraudi
Meine Anfrage an das Veterinäramt Wien (habe noch keine Antwort erhalten) stelle ich hier rein und hoffe jemand kann mir seine Erfahrungen berichten:
>>>In Deutschland wird nach gültigem EU-Recht (EU-Verordnung 998/2003), die 3-Jahres-Tollwutimpfung angeboten und anerkannt für die Einreise.
Gilt das für die Einreise/Rückreise nach Österreich auch? Wie sieht es aus, wenn ich von Ungarn wieder nach Österreich einreisen möchte?
Wenn im EU-Heimtierpass die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung mit 3 Jahren eingetragen ist, ist das eine gültige Tollwutimpfung, wie auf Ihrer Homepage bei verschiedenen Ländern vermerkt wurde?
Wie sieht es mit den anderen Schutzimpfungen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose aus. Gibt es da Vorschriften für die Einreise od. Verordnungen, die bei der Hundehaltung zu beachten sind?
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Der Knackpunkt ist nämlich, dass überall von "gültiger Tollwutimpfung" die Rede ist, aber nirgendwo steht wie die sein soll.
Für die üblichen Impfungen, außer Tollwut, gibts ja keine Vorschrift, dass man impfen muss.
Mexxin soll im Juni SHP geimpft werden, deshalb meine Fragen.
Da ich gelesen habe, dass die Impfungen länger halten als ein Jahr, würde ich einen 3 Jahresintervall für Mexxin wählen.
Die Tollwut kann ich ihr nicht ersparen, weil ich viel auf Hundeplätzen unterwegs bin und die das dort verlangen.
Die Vetmed-Uni verlangt sowieso alle Impfungen jährlich, aber das weiß ich auch noch nicht so genau, ob das für SHP auch gilt.
Sonst könnte ich dort auch nicht mehr hin und wenn sie es ganz streng sehen, nicht mal mehr auf Prüfungsveranstaltungen.
Welche Intervalle bei den Impfungen hält ihr ein?
Wie haben eure TÄ reagiert, als ihr das Thema angesprochen habt?
Kann mir jemand die URL nennen wie man zu den Beipacktexten kommt (Intervet, Merial), wenn es sowas gibt?
Das sind wieder viele Fragen auf ein Mal, aber manchmal sprudelt es einfach so heraus:o)
Danke schon mal im Voraus,
sonnige Grüße
Mexxifraudi
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