Es tut sich was in Sachen TW-Impfung!
Hallo an alle!
Ich hab auf den Serviceseiten der Tierärztekammer folgende Antwort auf eine Frage vom 6. März 07 bezüglich der Mehrjahres-Tollwutimpfung gefunden:
Sehr geehrter Herr Dr. Elhenicky!
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 18. Jänner 2007. Wir erlauben uns mitzuteilen, dass gemäß Verordnung Nr. 998/2003 Artikel 5 Abs. 1b) im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung bzw. Auffrischungsimpfung vorzunehmen ist, dh. dass die Impfintervalle durchaus länger als ein Jahr sein können.
Zur generellen Problematik wird noch Folgendes angemerkt:
Weder im Tierseuchengesetz noch in darauf beruhenden Verordnungen ist eine Gültigkeitsdauer von Tollwutimpfungen bindend festgelegt. Lediglich der ho. Erlass aus dem Jahre 1976, zum Vorgehen bei tollwutverdächtigen Hunden gemäß § 41 Tierseuchengesetz verlangt (nach dem damaligen Stand der Wissenschaft) eine Tollwutimpfung, welche nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Dieser Erlass richtet sich jedoch an Amtstierärzte und ist jedenfalls auf den Tollwutverdacht bezogen (sohin im konkreten Fall ohnehin nicht anwendbar) und soll im Hinblick auf die obzitierte Verordnung (EG) in Kürze angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Dr. Johann Damoser
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...und folgende Antwort hab ich von der Ausstellungsleitung d.
Kynolog. Verein Salzburg erhalten:
Leider habe ich Ihnen in meinem letzten mail eine falsche Auskunft gegeben, mein Amtsveterninär hat mich heute kontaktiert, er hat sich nocheinmal schlau gemacht und mir mitgeteilt, dass die 3-Jahresimpfung zwar in Österreich noch nicht zugelassen ist, aber bei Hunden aus dem Ausland, wo es schon zu gelassen ist auch auf unserer Ausstellung akzeptiert wird, Sie können also mit dieser Impfung auf die Ausstellung.
Tut mir leid wegen der ersten falschen Auskunft, aber auch für mich war diese Art der Impfung neu, hoffe Sie haben inzwischen noch nichts unternommen.
Sollte die Impfung auch bei uns in Österreich zugelassen werden, wäre ich froh meine eigenen Hunde nicht jährlich impfen lassen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen und nochmals Entschuldigung
Heidi Kirschbichler
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Das lob ich mir! Hut ab vor Fr. Kirschbichler!
Nicht nur, dass sie sich entschludigt für eine Auskunft vom Veterinär, hat sie sich auch wirklich bemüht an "höherer Stelle" den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren und es mir prompt weitergeleitet.
Das kann man vom ÖKV, Interessensvertretung, leider nicht sagen.
Auf jeden Fall, durchs Schreiben kommen d'Leut zsamm!
Es tut sich was in Sachen TW-Impfung!
sonnige Grüße
Mexxifraudi
Hallo an alle!
Ich hab auf den Serviceseiten der Tierärztekammer folgende Antwort auf eine Frage vom 6. März 07 bezüglich der Mehrjahres-Tollwutimpfung gefunden:
Sehr geehrter Herr Dr. Elhenicky!
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 18. Jänner 2007. Wir erlauben uns mitzuteilen, dass gemäß Verordnung Nr. 998/2003 Artikel 5 Abs. 1b) im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung bzw. Auffrischungsimpfung vorzunehmen ist, dh. dass die Impfintervalle durchaus länger als ein Jahr sein können.
Zur generellen Problematik wird noch Folgendes angemerkt:
Weder im Tierseuchengesetz noch in darauf beruhenden Verordnungen ist eine Gültigkeitsdauer von Tollwutimpfungen bindend festgelegt. Lediglich der ho. Erlass aus dem Jahre 1976, zum Vorgehen bei tollwutverdächtigen Hunden gemäß § 41 Tierseuchengesetz verlangt (nach dem damaligen Stand der Wissenschaft) eine Tollwutimpfung, welche nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Dieser Erlass richtet sich jedoch an Amtstierärzte und ist jedenfalls auf den Tollwutverdacht bezogen (sohin im konkreten Fall ohnehin nicht anwendbar) und soll im Hinblick auf die obzitierte Verordnung (EG) in Kürze angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Dr. Johann Damoser
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...und folgende Antwort hab ich von der Ausstellungsleitung d.
Kynolog. Verein Salzburg erhalten:
Leider habe ich Ihnen in meinem letzten mail eine falsche Auskunft gegeben, mein Amtsveterninär hat mich heute kontaktiert, er hat sich nocheinmal schlau gemacht und mir mitgeteilt, dass die 3-Jahresimpfung zwar in Österreich noch nicht zugelassen ist, aber bei Hunden aus dem Ausland, wo es schon zu gelassen ist auch auf unserer Ausstellung akzeptiert wird, Sie können also mit dieser Impfung auf die Ausstellung.
Tut mir leid wegen der ersten falschen Auskunft, aber auch für mich war diese Art der Impfung neu, hoffe Sie haben inzwischen noch nichts unternommen.
Sollte die Impfung auch bei uns in Österreich zugelassen werden, wäre ich froh meine eigenen Hunde nicht jährlich impfen lassen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen und nochmals Entschuldigung
Heidi Kirschbichler
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Das lob ich mir! Hut ab vor Fr. Kirschbichler!
Nicht nur, dass sie sich entschludigt für eine Auskunft vom Veterinär, hat sie sich auch wirklich bemüht an "höherer Stelle" den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren und es mir prompt weitergeleitet.
Das kann man vom ÖKV, Interessensvertretung, leider nicht sagen.
Auf jeden Fall, durchs Schreiben kommen d'Leut zsamm!
Es tut sich was in Sachen TW-Impfung!
sonnige Grüße
Mexxifraudi
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