Hallo an alle!
Jetzt hab ich es bestätigt: Anfrage Intervet
Anfrage an die Fa. Intervet:
Ich habe von der AGES PharmMed,Institut LCM,Abteilung VETE erfahren, dass Nobivac T für zwei Jahre die Zulassung hat. Von anderer Stelle wird berichtet, dass dieser Impfstoff in Österreich die 3-jährige Zulassung hat,aber die Beipackzettel in Österreich noch nicht auf dem neuesten Stand sind. Bitte um Aufklärung! Darf der Tierarzt/In den 3-Jahres-Eintrag ím EU-Pet-Pass machen oder nicht? Wenn die Zulassung in Österreich für 3 Jahre vorhanden ist, dann bräuchte ich eine Bestätigung von Ihnen, dass der Impfstoff der selbe ist und der Eintrag gerechtfertigt. Danke für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen------------------
Mail von der Fa. Intervet:
Wir haben in Österreich seit ein paar Monaten die Zulassung für 3 Jahre.
Die Packmittel sind auch schon geändert worden.
Es kann allerdings sein, dass Sie noch welche von den „alten“ haben.
Sie können beruhigt die 3 Jahre in den EU Impfpass eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Mitterhuber
Manager Marketing & Sales
Intervet GesmbH Austria
Siemenstrasse 107
-----------------------------
Jetzt hätte ich nur mehr gerne eine brauchbare Antwort von einem zuständigen Amt ,dass der Erlass Zl. III-39.642/54-8/76 <http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attac...7_39642_54.pdf> , und das Bundestierschutzgesetz Veranstaltungsverordnung Nr. 493
geändert wird.
Jetzt hab ich es bestätigt: Anfrage Intervet
Anfrage an die Fa. Intervet:
Ich habe von der AGES PharmMed,Institut LCM,Abteilung VETE erfahren, dass Nobivac T für zwei Jahre die Zulassung hat. Von anderer Stelle wird berichtet, dass dieser Impfstoff in Österreich die 3-jährige Zulassung hat,aber die Beipackzettel in Österreich noch nicht auf dem neuesten Stand sind. Bitte um Aufklärung! Darf der Tierarzt/In den 3-Jahres-Eintrag ím EU-Pet-Pass machen oder nicht? Wenn die Zulassung in Österreich für 3 Jahre vorhanden ist, dann bräuchte ich eine Bestätigung von Ihnen, dass der Impfstoff der selbe ist und der Eintrag gerechtfertigt. Danke für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen------------------
Mail von der Fa. Intervet:
Wir haben in Österreich seit ein paar Monaten die Zulassung für 3 Jahre.
Die Packmittel sind auch schon geändert worden.
Es kann allerdings sein, dass Sie noch welche von den „alten“ haben.
Sie können beruhigt die 3 Jahre in den EU Impfpass eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Mitterhuber
Manager Marketing & Sales
Intervet GesmbH Austria
Siemenstrasse 107
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Jetzt hätte ich nur mehr gerne eine brauchbare Antwort von einem zuständigen Amt ,dass der Erlass Zl. III-39.642/54-8/76 <http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attac...7_39642_54.pdf> , und das Bundestierschutzgesetz Veranstaltungsverordnung Nr. 493
geändert wird.