Zitat von mercuzio
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§ 3 Listenhunde dürfen nur vom Amtsveterinär unter Zuhilfenahme von externen Sachverständigen geprüft werden.
§ 10 Listenhunde dürfen diese Prüfung auch bei anerkannten sachverständigen Stellen ablegen. Das kann ein Hundetrainer sein, oder auch ein Verein.
Mehr dazu findest Du hier: http://www.lanuv.nrw.de/landw/hundeh...rstaendige.htm
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