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    #91
    Ja das stimmt wenn dadurch Jemand zu Fall kommt ...
    Bei Max würde ich behaupten das passiert mir nicht ..aber wenn man einen Junghund hat der gerne Anspringt muß man aber auch höllisch aufpassen damit sowas nicht passiert !
    LG Martina +Aladin mit Max im Herzen

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      #92
      Wie gesagt, eine alte Dame oder ein Kind würde mit ziemlicher Sicherheit stürzen, wenn da 25 bis 30 kg angeflogen kommen und auch ein Erwachsener kann sich ordentlich verletzen, wenn der Hund ihn unerwartet erwischt.

      Klar muss man aufpassen und Erziehungsarbeit leisten, aber das ist nunmal mein Job als Hundehalter. Ich hab ja auch grad so einen kleinen Burschen der alle lieb haben will, aber da einfach zu behaupten, ach da passiert schon nix, der ist ja so lieb und die Erwachsenen halten das schon aus, ist halt nicht drin.

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        #93
        Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
        Und ganz ehrlich, ich stell mir immer vor so ein ganz lieber Hüpfe Hunde hat mal die 80jährige Oma mit dem Gehstock oder ein 4jähriges Kind zum Begrüßen gern, da kann von einem Oberschenkelhalsbruch bis zur ordentlich Gehirnerschütterung alles raus kommen.
        Auch wenn es ein süßer Goldi-Mix ist und nicht einmal Zähne zeigt, ist und bleibt das Verhalten gefährlich.

        Und was wäre, wenn ein achtjähriges Kind, das soviel wiegt wie dieser Hund in eine Oma rennen würde und diese umfällt ?
        Da könnte genau dasselbe passieren, was hier an die Wand gemalt wird. Bekämen dann die Aufsichtspersonen lebenslange Auflagen ?

        Wohlgemerkt ist in dem speziellen Fall der Frau eben nichts passiert, wofür wird dann verurteilt ? Für das " könnte " ? Das ist nicht meine Auffassung von Recht und sollte auch nicht gängige Rechtsprechung sein.
        Viele Grüße v. Ute und meinen beiden Sonnen Nelly und Tippi und meinen Sternen Yeti, Lusi + Willi
        * Das wunderbarste Märchen ist das Leben selbst. * H.C.Anderson

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          #94
          Es fahren auch jeden Tag unzählige Leute besoffen Auto ohne einen Unfall zu bauen, sollen wir das jetzt auch straffrei stellen?

          Ein Hund der unkontrolliert Menschen anspringt, stellt eine Gefahr dar. Nur weil die Dame nicht verletzt wurde, macht es das ganze nicht unbedenklicher in meinen Augen.

          Ich kenne genug solcher "ach wie süß aber unerzogen" Hunde und weiß welche Verletzungen sie anrichten können.

          wie schon gesagt, man kann es nicht recht machen als Behörde, greift man durch bevor jemand verletzt wird, wird gemotzt, weil arme Hundehalter schikaniert werden. Wird dann jemand gebissen und es gab vorher schon solche Vorfälle, wird geschrieen, warum man nicht vorher eingegriffen hat.

          Und nur weil manche Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben, gibt das uns Hundehalter noch lange keinen Freibrief die "Der tut nix" Hunde auf die Bevölkerung loszulassen.
          Im Gesetz heißt es ganz klar auch Hunde die Personen in Gefahr bringenderweise anspringen und dieses Merkmal war hier klar erfüllt.

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            #95
            Gefahr bringende Weise . Nochmal: es ist in dem Fall nichts nichts passiert, wo bitte ist dann die Gefahr ?

            Also Du meinst, man solle schon die Hundehaltung per se unter Strafe stellen , den sie könnten ja was anstellen ? Oder was soll der Vergleich zu betrunken Autofahren ?

            Ich wünsche Dir jedenfalls, dass Du oder Deine Hunde niemals irgendwas tun, was in einer angenommen Kathastrophe enden könnte.
            Und jetzt gehe ich mit meinen drei Gefahren Gassi. Gute Nacht !
            Viele Grüße v. Ute und meinen beiden Sonnen Nelly und Tippi und meinen Sternen Yeti, Lusi + Willi
            * Das wunderbarste Märchen ist das Leben selbst. * H.C.Anderson

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              #96
              also mir fällt da gerade nichts mehr zu ein! Ein Junghund springt jemanden an, nichts passiert und der Hund wird ohne wenn und aber zum gefährlichen Hund erklärt????

              Merkt ihr eigentlich, welche Richtung das hier nimmt?
              "Die Spezialisten, die Experten mehren sich. Die Denker bleiben aus."
              Ingeborg Bachmann

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                #97
                @ Anda-Lusi

                Ich glaube du willst mich nicht verstehen...

                Ein Hundehalter hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle, das ist einfach Fakt. Und ja ich denke da hat das Amt das Recht mal nachzuprüfen ob es ein unglücklicher Zufall war, oder ob es da ein generelles Problem gibt.

                wenn ich jetzt in die Stadt gehe und den erst besten schupse muss ich auch mit einer Anzeige rechnen, selbst wenn die Person nicht verletzt wird.

                Mag sein, dass die Reaktion in dem Fall vielleicht übertrieben war, aber im Grundsatz bleibe ich dabei. Ich muss dafür sorgen, dass mein Hund keine Gefahr für Passanten darstellt und dazu gehört nunmal auch das Anspringen von Personen. Wenn ich das nicht schaffe, muss ich es mir gefallen lassen, dass mir auf die Finger geschaut wird und mich fragen, ob ich als Halter für diesen Hund geeignet bin.

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                  #98
                  schon mal was von "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gehört?
                  "Die Spezialisten, die Experten mehren sich. Die Denker bleiben aus."
                  Ingeborg Bachmann

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                    #99
                    Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
                    Der Hundehalter der überzeugt ist, sein Hund sei ja soooooo lieb oder der Kläger, der vielleicht panische Angst vor Hunden hatte?

                    Tschuldige aber wie oft wurde hier schon geschimpft, weil ein freundlicher "Tut nix" alle teuer erarbeiteten Trainingsfortschritte eines aggressiven Tiers oder eines Angsthundes zu nichte gemacht haben? Was muss passieren, dass es verhältnismässig ist?
                    Muss ich stürzen?
                    Muss ich gebissen werden?

                    Wie schon gesagt, hätte die Dame ihren Hund unter Kontrolle gehabt oder hätte ihn beim herannahen einer fremden Person angeleint, wäre es nicht so weit gekommen und da kann mir einfach keiner leid tun.

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                      Huhu,
                      ich finde man muss mit solchen Sachen immer aufpassen. Sicher ist es ziemlich dämlich einen unerzogenen Hund von der Leine zulassen und solche Dinge zu zu lassen, aber ihn als gefährlich zu bezeichnen... Naja.
                      Mir hat ein unerzogener Labbi beim Hochspringen seinen Schädel gegen die Schneidezähne gedonnert. Folge: Die zwei oberen sind kaum noch echt. Besitzer hat ordentlich Ärger bekommen, angezeigt habe ich ihn nicht, aber seine Versicherung musste den Schaden begleichen und gelernt hat er trotzdem nichts draus. Leider wurde aus der Nichterzieherei das Todesurteil für diesen Hund, er ist mit 5 Jahren durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen...
                      Ich finde es einfach falsch Leute aus solchen Gründen anzuzeigen, ein ruhiges Gespräch kann auch etwas bewirken. Mein Hund hat in seinem Leben schon viel Mist angestellt, auch Menschen zu Fall gebracht, gefährlich ist er deswegen noch Lange nicht. Diese Situationen waren meist nicht überschaubar für mich und meistens war auch ich die Jenige, die auf die Klappe geflogen ist, weil ich meinen Tut nix doch lieber mal mit geballter Körperkraft an etwas hindern wollte .
                      Liebe Grüße von Frieda mit Cino und Shadow an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.

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                        Hmm, also mal ehrlich - klar hat ein Halter dafür zu sorgen, daß sein Hund keinen belästigt - es ist aber weiter nix passiert und wenn's denn unbedingt sein muss, hätte auch ein einfaches Bussgeld gereicht - aber das was stattdessen da abgezogen wurde, ist einfach nur lächerlich...

                        Unter 'anspringen in gefahrdrohender Weise' stelle ich mir was anderes vor, als einen hüpfenden Junghund

                        Manche Leute kriegen schon beim Anblick eines Hundes fast 'nen Herzinfarkt - vielleicht sollte man deshalb Hundehaltung generell verbieten....Armes Deutschland.....

                        Liebe Grüße
                        Kerstin

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                          Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
                          Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
                          naja, offenbar Politiker, die durch die Medien angeheizt wurden und daraufhin mit blinden Aktionismus reagierten!

                          Komischerweise war es fdrüher nie ein Problem, wenn jemand von einem Hund angesprungen wurde.

                          Ich wiederhole mich: merkt ihr nicht in welche Richtung das geht?

                          Wenn selbst Hundehalter sich gegenseitig nicht grün sind und keine Solidarität zeigen, wie sollen dann "Nichthundehalter" was kapieren
                          "Die Spezialisten, die Experten mehren sich. Die Denker bleiben aus."
                          Ingeborg Bachmann

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                            Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
                            Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
                            Der Hundehalter der überzeugt ist, sein Hund sei ja soooooo lieb oder der Kläger, der vielleicht panische Angst vor Hunden hatte?

                            Tschuldige aber wie oft wurde hier schon geschimpft, weil ein freundlicher "Tut nix" alle teuer erarbeiteten Trainingsfortschritte eines aggressiven Tiers oder eines Angsthundes zu nichte gemacht haben? Was muss passieren, dass es verhältnismässig ist?
                            Muss ich stürzen?
                            Muss ich gebissen werden?

                            Wie schon gesagt, hätte die Dame ihren Hund unter Kontrolle gehabt oder hätte ihn beim herannahen einer fremden Person angeleint, wäre es nicht so weit gekommen und da kann mir einfach keiner leid tun.
                            Nun lass aber mal die Kirche im Dorf. Die nachgestellte Anspringszene zeigte, dass dem Mädel die Leine aus der Hand gerutscht war; und so wie ich das ansonsten gesehen hab, war der Hund alles andere als ein typischer "Tutnix" und hatte nebenbei auch noch eine bestandene Begleithundeprüfung hinter sich. Von stumpf ohne Leine laufen und sich nicht kümmern, was der Hund treibt, konnte in diesem Fall nun echt keine Rede sein.

                            LG, skugga
                            Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.

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                              Ich hab hier mal einen Auszug aus der LandeshundeVO Hessen:

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                              1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies
                              nicht aus begründetem Anlass geschah,
                              --------------------------------------------------------------------------

                              Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob der Hund wirklich bedrohend war sondern wie die angesprungene Person das aufgefaßt hat.
                              Die angesprungene Person muß ja keine Sachkunde haben....

                              Hier bei uns gibt es auch so dermaßen menschenfreundliche Hunde, die jeden durch Anspringen begrüßen. Mich auch, aber ich laß es nicht zu, weil die nächste Person, auf die Hund trifft, das evtl. nicht so gern mag wie ich...
                              Früher konnte man noch sagen 'ich bezahl Ihnen die Reinigung des Mantels' aber seit Einführung der Hundegesetze sind die Leute oft anders drauf, da muß man nun eben auch ein freundliches Anspringen unterbinden.

                              Was mich allerdings gestern wunderte, war die Androhung der Wegnahme.
                              Wenn hier bei uns etwas passiert, kriegt der Hund Maulkorb- und Leinenzwang....falls er den Wesenstest nicht besteht. Bis jemandem ein Hund wirklich weggenommen wird, muß aber schon was wirklich Mächtiges passieren.

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                                Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
                                .....Und ja ich denke da hat das Amt das Recht mal nachzuprüfen ob es ein unglücklicher Zufall war, oder ob es da ein generelles Problem gibt....
                                Wenn es denn vernünftig nachgeprüft worden wäre......

                                Aber die Herren Beamten wollten sich den Hund ja offensichtlich noch nichtmals ansehen. Tut mir leid, dafür habe ich auch kein Verständnis mehr.

                                Sicher ist es wichtig, dass sich Behörden um gemeldete Vorfälle welcher Art auch immer kümmern, aber ohne alles einfach die Einstufung als Listenhund vorzunehmen finde ich absolut überzogen.
                                Da wäre ja, als würde man mir nach einem Parkrempler mit dem Auto sofort eine Nachprüfung auserlegen oder dauerhaft den Führerschein wegnehmen...könnte ja irgendwann nochmals was passieren.

                                Ich hätte mir das auch nicht so anstandslos gefallen lassen, da hätte ich ggf. auch per Anwalt um die Einstufung gestritten.
                                Liebe Grüße
                                Silke mit Paula, Emma, Frieda, Timmy, Max und Klara und Sammy+Toby im Herzen

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