Zitat von Silvia W.
Beitrag anzeigen
Das Problem ist, daß der Hund als 'gefährlicher Hund' eingestuft ist (und bleibt) und einen gefährlichen Hund halten darf nur, wer einige Bedingungen erfüllt u.a. gehört dazu Sachkunde und ein positiver Wesenstest (den sie ab jetzt spätestens alle 4 Jahre wiederholen muß) und den sie innnerhalb einer gewissen Zeit vorweisen muß. Tut sie das nicht - oder der Wesenstest fällt negativ aus, wird ihr der Hund entzogen...
Deshalb regt mich das ja so auf...Wär die Hündin im Test wieder freudestrahlend gehüpft, wär sie, je nach Lust und Laune des Prüfers durchgefallen und als unvermittelbar im TH gelandet ...
Liebe Grüße
Kerstin
Kommentar