Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einführung der Tierschutzklage - wichtig!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einführung der Tierschutzklage - wichtig!

    Der Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT) sowie die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V., und der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e. V. rufen zur Unterzeichnung einer Online-Petition für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Berlin auf.

    Bitte auf die Startseite vom BMT schauen Homepage: bmt-tierschutz oder direkt unter tierschutzklage. Jeweils bitte die üblichen 3 Buchstaben davor und die beiden dahinter setzen.
    LG
    Petra

    #2
    Seit dem 1. August 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz. Wenn sich Tierhalter, Tiernutzer oder Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen seriöse Tierschutzorganisationen das Recht haben, diesen Schutz einzuklagen. Bislang können nur Tierhalter bzw. Tiernutzer die Gerichte anrufen. Wenn es um die Belange Dritter geht – z. B. die Tiere – kann nur Strafanzeige gestellt werden. Diese wird an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die prüft, ob eine Straftat vorliegt. In ihrer Hand liegt es dann, ein Strafverfahren einzuleiten. Wenn der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zu gering erscheint, kann sie die Strafanzeige einstellen.


    Bei der Tierschutzklage, auch Verbandsklage genannt, können seriöse Tierschutzvereine stellvertretend für die Tiere klagen. Hier geht die Klage direkt vor Gericht und muss behandelt werden.

    Die Tierschutzklage hilft,

    wenn Kommunen unberechtigte Tiertötungen anordnen (z.B. die Tötung beschlagnahmter Tiere oder die Tötung von Stadttauben),

    wenn die Behörden Missstände in der Landwirtschaft oder im Privathaushalt untätig dulden,

    wenn in der Landwirtschaft Millionen Tiere nutzlos getötet werden (z.B. die männlichen Eintagsküken der Legehennenrassen),

    wenn Tierversuche rechtswidrig erfolgen (obwohl es längst tierversuchsfreie Alternativen gibt).

    Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, müssen Tierschutzvereine nicht mehr hilflos zusehen, wenn Amtsveterinäre oder Behörden nicht gegen Tierschutzverstöße vorgehen. Sie können selbst handeln. Eine gerechte Chance, Straftaten gegen Tiere zu ahnden.

    Im Oktober 2007 hat Bremen als erstes Bundesland die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine beschlossen.

    Bündnis 90/Die Grünen Berlin haben im Oktober 2007 ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Senat eingebracht, der die Forderung nach einem Verbandsklagerecht für Berliner Tierschutzvereine beinhaltet. Nun durchläuft dieser Antrag bis zur Abstimmung die üblichen Instanzen.

    aktuelle Stimmenabgabe:
    4219 Menschen unterstützen bereits unsere Petition.
    LG
    Petra

    Kommentar


      #3
      Zitat von Petraa Beitrag anzeigen

      Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, müssen Tierschutzvereine nicht mehr hilflos zusehen, wenn Amtsveterinäre oder Behörden nicht gegen Tierschutzverstöße vorgehen. Sie können selbst handeln. Eine gerechte Chance, Straftaten gegen Tiere zu ahnden.

      und eine enorme Möglichkeit, individuell wahrgenommene, aber in Wirklichkeit nicht existierende Mißstände bei Privatpersonen zu verfolgen: z.B. artgerechte Offenstallhaltung, die von so vielen noch immer als Tierquälerei empfunden wird, weil "die armen Pferde ja frieren müssen", usw. usf.

      Das ist mir zuviel Macht in den Händen von Personen, die nicht immer das Interesse der Tiere im Sinn haben und hat einen Nachgeschmack von PETA.
      Sabine
      3 Australian Shepherds,
      1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

      Kommentar


        #4
        ich sehe es ähnlich wie sabine, dass diese medaille gewiss zwei seiten hat.
        und ich denke auch, dass es da sehr schnell zu absolut nicht erstrebenswertem vorgehen kommen könnte.
        solange z.b. der versuch eines möglichst artgerechten umgangs mit tieren bzgl. fütterung, unterbringung, impfkritischer einstellung, kastrationskritischer einstellung, alternativer heilmethoden etc. pp. noch als geradezu "exotisch" oder fahrlässig oder verantwortungslos oder sonstwas in der art gehandelt wird, sollte man darüber nachdenken, ob das nicht ein allzu zweischneidiges schwert sein könnte.......
        Zuletzt geändert von claudia61; 19.01.2009, 11:57.
        grüssle von claudia & omi im herzen, herrn krümel, miss möppel, froillein nele, herr pixel & monsieur oscar & das federvieh

        Kommentar


          #5
          Hallo Sabine,

          Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
          und hat einen Nachgeschmack von PETA.
          Was meinst Du damit?
          Susanne mit der kleinen Griechin Macchia, mit Pinnow im Herzen und Patenhund Hölderlin in Miercurea Ciuc
          http://www.freundeskreis-bp.de/detai...3561&futter=ja

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            PETA p r opagiert, dass jegliche Tierhaltung (auch Haustiere) Sklaverei ist - sehr vereinfacht ausgedrückt. PETA treibt in USA ähnliche Vorgehensweisen, wie in dem Gesetzentwurf beschrieben, voran.

            Ein Gesetz, dass es Vereinen ermöglicht, Klage wegen Verbrechen an Tieren (das es die gibt, bestreite ich nicht) zu erheben - gefährlich in den falschen Händen.
            Sabine
            3 Australian Shepherds,
            1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

            Kommentar


              #7
              Naja, bisher liegt diese Macht gegen Tierquälerei vorzugehen, einzig bei den Behörden, die selten oder immer sehr spät tätig werden und ich bezweifle, dass es noch genügend Leute gibt, die z.B. die Offenstallhaltung als Tierquälerei ansehen (man würde wohl kaum einen Sachverständigen finden, der dies bestätigt - allerdings gibt es auch schlechte Offenställe).
              Es grüßen Susanne mit Motzkuh Shari & Jagdmaus Lara, den Unzertrennlichen (Pferden) Asti & Sando und den Samtpfoten Ian, Loona, Haldir & Bella. Irmchen, das goldene Gänsemädchen und die Samtpfoten Manni & Ellie auf ewig in meinem Herzen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                Hallo,

                PETA p r opagiert, dass jegliche Tierhaltung (auch Haustiere) Sklaverei ist - sehr vereinfacht ausgedrückt. PETA treibt in USA ähnliche Vorgehensweisen, wie in dem Gesetzentwurf beschrieben, voran.
                Danke Sabine, das wußte ich nicht.

                Ein Gesetz, dass es Vereinen ermöglicht, Klage wegen Verbrechen an Tieren (das es die gibt, bestreite ich nicht) zu erheben - gefährlich in den falschen Händen.

                Ich teile deine Bedenken. Auch ich sehe die Gefahr, in die Mühlen der Justiz zu geraten, nur weil ich mein Tier z.B. homöopathisch behandeln lasse.

                Zitat von nimue Beitrag anzeigen
                Naja, bisher liegt diese Macht gegen Tierquälerei vorzugehen, einzig bei den Behörden, die selten oder immer sehr spät tätig werden und ich bezweifle, dass es noch genügend Leute gibt, die z.B. die Offenstallhaltung als Tierquälerei ansehen (man würde wohl kaum einen Sachverständigen finden, der dies bestätigt - allerdings gibt es auch schlechte Offenställe).
                Die Gefahr besteht darin, dass typische staatliche Aufgaben der Gefahrenabwehr auf Private (mit)übertragen wird. Und da ist tatsächlich die Gefahr der Willkür groß. Dass die Behörden nicht oder spät tätig werden, liegt doch häufig daran, dass die beanstandete Haltung (noch) nicht tierschutzrelevant ist (ich denke da z.B. an den Hund der in einem "ausreichend" großen Zwinger gehalten wird und bis auf die täglichen Spaziergänge sein Leben dort alleine fristet). Oder die Haltung von Legehennen o.ä.
                Susanne mit der kleinen Griechin Macchia, mit Pinnow im Herzen und Patenhund Hölderlin in Miercurea Ciuc
                http://www.freundeskreis-bp.de/detai...3561&futter=ja

                Kommentar

                Lädt...
                X