Problem Tierarztkosten
In vielen Haushalten leben auch Tiere. Ich spreche von den "so genannten" Heimtieren. Was ist, wenn das Tier - z. B. der Hund oder die Katze - plötzlich erkrankt? Richtig, man muss einen Tierarzt aufsuchen. Und das kann mitunter sehr teuer werden! Nicht selten übersteigen die anfallenden Tierarztkosten die finanziellen Möglichkeiten der Tierhalter.
Tierärzte verdienen u. a. mit der Behandlung kranker Tiere ihren Lebensunterhalt, und sie müssen mit ihren Einnahmen auch ihre Praxis t am Leben erhalten. Tierhalter erwarten oft, dass der Tierarzt umsonst arbeitet, im Preis nachlässt oder Ratenzahlung akzeptiert. Sie gehen davon aus, dass ein Tierarzt gleichzeitig ein Tierschützer ist.
Der Tierarzt ist gebunden, was die Höhe der Behandlungskosten anbelangt, an die Gebührenordnung für die Tierärzte. Bei Abweichungen - auch nach unten - kann er ziemliche Probleme bekommen. Er braucht nur von einem Kollegen angezeigt werden.
Immer häufiger hören wir von Fällen, dass Tierhalter in große Bedrängnis geraten, weil sie zwar einerseits gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn sie ihr krankes Tier nicht behandeln lassen und andererseits bei Zahlungsunfähigkeit ziemliche Probleme mit dem behandelnden Tierarzt bekommen. Nicht selten wenden sich die Tierhalten an eine Tierschutzorganisation und erwarten dort finanzielle Hilfe. Das gelingt aber nur in seltenen Fällen. Die Tierärzte greifen oft zu drastischen Mitteln, wenn der Tierhalter nicht zahlen kann. Ich möchte stellvertretend dafür den Fall von Ute Mauer aus Berlin schildern.
Frau Mauer ging mit ihrer Rottweilerhündin spazieren und ließ diese dann auch frei laufen. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein. Die Hündin Senta wurde schwer verletzt. Frau Mauer brachte die Hündin ins Auto und fuhr mit ihr in eine Berliner Tierklinik. Dort wurde das Tier behandelt. Die Rechnung betrug 300 Euro. Frau Mauer bat um Ratenzahlung. In der Klinik ließ man sich nicht darauf ein und verweigerte die Herausgabe der Hündin. In ihrer Not borgte sich Frau Mauer das Geld zusammen, damit sie ihre Senta mit nach Hause nehmen konnte. Ich frage mich nun, was wäre denn geworden, wenn Frau Mauer das Geld nicht aufgetrieben hätte? Hätte man dann die Hündin auf ihre Kosten in das Tierheim gebracht?
Die Menschen haben immer weniger Geld. Soll Heimtierhaltung bald nur noch ein Privileg für Besserverdienende sein? Muss der kranke Struppi sterben, nur weil sein Besitzer arm ist? Aber auch Tierärzte haben finanzielle Verpflichtungen, denen sie unbedingt nach-
kommen müssen und können sich in der Regel keinen dauernden karitativen Einsatz leisten. Gerechterweise muss man auch sagen, dass sie sehr oft hinter ihrem Geld her rennen müssen, weil sie an schlampige Tierhalter geraten sind.
1. Muss der Gesetzgeber verlangen, dass Tierhalter eine Krankenversicherung für ihr Tier abschließen?
2. Muss die Gebührenordnung der Tierärzte auf den Prüfstand?
Wer hatte ein ähnliches Erlebnis wie Ute Mauer?
Bitte schreiben an Heidrun.Schultz@t-online.de
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Sozialverträgliche Tiermedizin
Die wirtschaftliche (Negativ) - Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Halter von Hunden und Katzen die nach der Gebührenordnung für Tierärzte von 1999 (GOT) gesetzlich festgelegten Mindestsätze für tierärztliche Leistungen nicht mehr bezahlen können.
Eine "bezahlbare Tiermedizin" ist nicht mehr gewährleistet.
Dies führt dazu, dass sich immer mehr Tierärztinnen und Tierärzte von den Vorgaben der GOT abwenden und ihre Praxis oder Klinik nach marktwirtschaftlichen Prinzipien leiten.
Ich gratuliere diesen mutigen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Handeln, die von den Tierärztekammern der Bundsländer mit hohen Bußgeldandrohungen verfolgt werden.
Nach Auffassung vieler Richter und Rechtsanwälte in Deutschland kann einem Berufsstand wie dem der Tiermediziner eine Preisgestaltung seiner Leistungen nicht aufgezwungen werden. Dies widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und zeugt von feudalem Besitzstandsdenken, welches wiederum unvereinbar ist mit den globalen Wirtschaftsprozessen, die zu breiter Verarmung in der Bevölkerung führen.
Die GOT ist deshalb als Vorgabe für Mindestpreise für tierärztliche Leistung abzulehnen.
Dirk Schrader
Tierarzt
Tierärztliche Klinik Hamburg-Rahlstedt
Rahlstedter Strasse 156
22143 Hamburg
Tel. 040 - 677 21 44
e-mail : TierklinikHH@aol.com
http://www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
In vielen Haushalten leben auch Tiere. Ich spreche von den "so genannten" Heimtieren. Was ist, wenn das Tier - z. B. der Hund oder die Katze - plötzlich erkrankt? Richtig, man muss einen Tierarzt aufsuchen. Und das kann mitunter sehr teuer werden! Nicht selten übersteigen die anfallenden Tierarztkosten die finanziellen Möglichkeiten der Tierhalter.
Tierärzte verdienen u. a. mit der Behandlung kranker Tiere ihren Lebensunterhalt, und sie müssen mit ihren Einnahmen auch ihre Praxis t am Leben erhalten. Tierhalter erwarten oft, dass der Tierarzt umsonst arbeitet, im Preis nachlässt oder Ratenzahlung akzeptiert. Sie gehen davon aus, dass ein Tierarzt gleichzeitig ein Tierschützer ist.
Der Tierarzt ist gebunden, was die Höhe der Behandlungskosten anbelangt, an die Gebührenordnung für die Tierärzte. Bei Abweichungen - auch nach unten - kann er ziemliche Probleme bekommen. Er braucht nur von einem Kollegen angezeigt werden.
Immer häufiger hören wir von Fällen, dass Tierhalter in große Bedrängnis geraten, weil sie zwar einerseits gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn sie ihr krankes Tier nicht behandeln lassen und andererseits bei Zahlungsunfähigkeit ziemliche Probleme mit dem behandelnden Tierarzt bekommen. Nicht selten wenden sich die Tierhalten an eine Tierschutzorganisation und erwarten dort finanzielle Hilfe. Das gelingt aber nur in seltenen Fällen. Die Tierärzte greifen oft zu drastischen Mitteln, wenn der Tierhalter nicht zahlen kann. Ich möchte stellvertretend dafür den Fall von Ute Mauer aus Berlin schildern.
Frau Mauer ging mit ihrer Rottweilerhündin spazieren und ließ diese dann auch frei laufen. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein. Die Hündin Senta wurde schwer verletzt. Frau Mauer brachte die Hündin ins Auto und fuhr mit ihr in eine Berliner Tierklinik. Dort wurde das Tier behandelt. Die Rechnung betrug 300 Euro. Frau Mauer bat um Ratenzahlung. In der Klinik ließ man sich nicht darauf ein und verweigerte die Herausgabe der Hündin. In ihrer Not borgte sich Frau Mauer das Geld zusammen, damit sie ihre Senta mit nach Hause nehmen konnte. Ich frage mich nun, was wäre denn geworden, wenn Frau Mauer das Geld nicht aufgetrieben hätte? Hätte man dann die Hündin auf ihre Kosten in das Tierheim gebracht?
Die Menschen haben immer weniger Geld. Soll Heimtierhaltung bald nur noch ein Privileg für Besserverdienende sein? Muss der kranke Struppi sterben, nur weil sein Besitzer arm ist? Aber auch Tierärzte haben finanzielle Verpflichtungen, denen sie unbedingt nach-
kommen müssen und können sich in der Regel keinen dauernden karitativen Einsatz leisten. Gerechterweise muss man auch sagen, dass sie sehr oft hinter ihrem Geld her rennen müssen, weil sie an schlampige Tierhalter geraten sind.
1. Muss der Gesetzgeber verlangen, dass Tierhalter eine Krankenversicherung für ihr Tier abschließen?
2. Muss die Gebührenordnung der Tierärzte auf den Prüfstand?
Wer hatte ein ähnliches Erlebnis wie Ute Mauer?
Bitte schreiben an Heidrun.Schultz@t-online.de
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Sozialverträgliche Tiermedizin
Die wirtschaftliche (Negativ) - Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Halter von Hunden und Katzen die nach der Gebührenordnung für Tierärzte von 1999 (GOT) gesetzlich festgelegten Mindestsätze für tierärztliche Leistungen nicht mehr bezahlen können.
Eine "bezahlbare Tiermedizin" ist nicht mehr gewährleistet.
Dies führt dazu, dass sich immer mehr Tierärztinnen und Tierärzte von den Vorgaben der GOT abwenden und ihre Praxis oder Klinik nach marktwirtschaftlichen Prinzipien leiten.
Ich gratuliere diesen mutigen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Handeln, die von den Tierärztekammern der Bundsländer mit hohen Bußgeldandrohungen verfolgt werden.
Nach Auffassung vieler Richter und Rechtsanwälte in Deutschland kann einem Berufsstand wie dem der Tiermediziner eine Preisgestaltung seiner Leistungen nicht aufgezwungen werden. Dies widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und zeugt von feudalem Besitzstandsdenken, welches wiederum unvereinbar ist mit den globalen Wirtschaftsprozessen, die zu breiter Verarmung in der Bevölkerung führen.
Die GOT ist deshalb als Vorgabe für Mindestpreise für tierärztliche Leistung abzulehnen.
Dirk Schrader
Tierarzt
Tierärztliche Klinik Hamburg-Rahlstedt
Rahlstedter Strasse 156
22143 Hamburg
Tel. 040 - 677 21 44
e-mail : TierklinikHH@aol.com
http://www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
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