hallo meine lieben
in anlehung an den tread im mitgliederbereich eröffne ich nun einen infotread auch für gäste. mir ist es wichtig, dass möglichst viele hundebesitzer von der neuen verordnung wissen. macht eine kopie vom unten stehenden text und legt es in euer impfbuch. verlangt beim TA bei einer möglichen tw-impfung (nötig für eine wiedereinreise in die CH) einen impfstoff mit einer 3-jährigen gültigkeit (zb. rabdomun) und lasst die 3 jährige gültigkeit im impfpass eintragen unter der rubrig "gültig bis...."
hier nun eine kopie des mails vom bundesamtes f. veterinärwesen:
Sehr geehrte Frau *****
das ist richtig: der 01.07.2007 ist der Stichtag, ab dem nach den neuen Regeln kontrolliert werden wird => d.h. sofern die Hunde und Katzen dann mit einem Heimtierausweis und gechippt und mit einer gültigen Tollwutimpfung (ab dem 01.07.2007 erfüllen diese Anforderungen alle Hunde und Katzen, die eine Towllutimpfung haben, die nicht länger her ist als die gemäss Impfstoffhersteller angegebene Gültigkeitsdauer) "ausgestattet" sind, erfüllen sie die Einreisebestimmungen aus der EU.
z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen (will er jedoch vor dem 01.07.2007 einreisen, muss er vorher noch nachimpfen und die 30 Tage Wartefrist einhalten, da derzeit eben die jährliche Impfung noch Pflicht ist und somit die Impfung vom 01.01.2005 nicht mehr gültig ist).
Mit freundlichen Grüssen
Silke Bruhn
Bundesamt für Veterinärwesen
in anlehung an den tread im mitgliederbereich eröffne ich nun einen infotread auch für gäste. mir ist es wichtig, dass möglichst viele hundebesitzer von der neuen verordnung wissen. macht eine kopie vom unten stehenden text und legt es in euer impfbuch. verlangt beim TA bei einer möglichen tw-impfung (nötig für eine wiedereinreise in die CH) einen impfstoff mit einer 3-jährigen gültigkeit (zb. rabdomun) und lasst die 3 jährige gültigkeit im impfpass eintragen unter der rubrig "gültig bis...."
hier nun eine kopie des mails vom bundesamtes f. veterinärwesen:
Sehr geehrte Frau *****
das ist richtig: der 01.07.2007 ist der Stichtag, ab dem nach den neuen Regeln kontrolliert werden wird => d.h. sofern die Hunde und Katzen dann mit einem Heimtierausweis und gechippt und mit einer gültigen Tollwutimpfung (ab dem 01.07.2007 erfüllen diese Anforderungen alle Hunde und Katzen, die eine Towllutimpfung haben, die nicht länger her ist als die gemäss Impfstoffhersteller angegebene Gültigkeitsdauer) "ausgestattet" sind, erfüllen sie die Einreisebestimmungen aus der EU.
z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen (will er jedoch vor dem 01.07.2007 einreisen, muss er vorher noch nachimpfen und die 30 Tage Wartefrist einhalten, da derzeit eben die jährliche Impfung noch Pflicht ist und somit die Impfung vom 01.01.2005 nicht mehr gültig ist).
Mit freundlichen Grüssen
Silke Bruhn
Bundesamt für Veterinärwesen
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