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Sie ist schon mit einem Anwalt dran. Im Vertrag hat sie das Vorkaufsrecht geregelt - Nützt ihr aber leider nicht wenn der Hund angeblich verkauft wurde:-(. Der Anwalt gibt ihr nicht so viel Hoffnung!
hallo
wenn im vertrag steht das sie vorkaufsrecht hat darf er den hund nicht weitergeben,sie hat das vorkaufsrecht www.züchterbund.de
das wäre vielleicht ein anlaufstelle für dich wenn du züchter bist
viel glück
lg
Normalerweise steht doch in Verträgen, dass vor Weitergabe bzw. Abgabe des Hundes dem Züchter das Vorkaufsrecht einzuräumen ist.
Das bedeutet für mich, dass ich erstmal den Züchter fragen muß, ob er den Hund zurücknimmt.
Ansonsten könnte man sich ja die ganze Mühe mit der Auswahl der späteren Besitzer bei Welpen sparen....dann schickt jemand einfach nen Strohmann hin, der den Welpen kauft und wenige Tage später dem eigentlichen Interessenten 'verschenkt'.
Ich weiß nicht, wie das in Sachsen-Anhalt ist, aber hier muß man angeben, an wen ein Hund abgegeben wurde, wenn man ihn bei der Hundesteuer abmeldet.
Vielleicht sollte der Anwalt mal beim Amt für Hundesteuer oder der Ordnungsbehörde, wo ein großer Hund angemeldet wurde, mithilfe des Kaufvertrags sein 'berechtigtes Interesse' nachweisen, um dort den neuen Besitzer zu erfahren.
Hallo hast Du den Kaufvertrag zufällig bei Hand?? Was steht da genau zu den Abgabebindungen drinne bzw Vorkaufsrecht??
Es gibt ja die unterschiedlichsten Veträge!
Und evt. auch mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen und melden, bei Kaufrecht ist die Verbrauchserzentrale zu ständig.
hey
also ich würde mich da nicht einfach abfertigen lassen ;-)
rücknahmerecht ist rücknahmerecht
wenn sie das drin stehen hat,dann ist es so
leider haben einige anwälte keine lust auf sowas :-(
sie kann es auch ins netz setzten über all
DHD zb.es gibt so vieles wo man es reinsetzten kann
lg
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