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Nicht einig mit Züchterin

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    #16
    Ich werde am Montag einem Advokat anrufen und mich erkundigen.

    Ich verstehe den Vertrag eben anders.

    Ich gewähre dem Züchter entweder Vorkaufsrecht oder Mitspracherecht bei der Neuvermittlung.

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      #17
      ich finde aber sehr seltsam, dass die züchterin von einem neuen besitzer nichts wissen will, sondern den hund zurück.. MIR wäre da nicht wohl bei, wenn sie wohl auch das recht hat..

      genau DARUM würde ich so einen mist niemals unterschreiben..

      ich würde den hund "offiziell" verschenken... dagegen kann sie nichts machen glaub ich..
      Liebe Grüsse von Sandra und Luca

      Das zärtlichste Wesen auf der ganzen Welt ist ein nasser Hund! Ambrose Bierce

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        #18
        Hallo Sandra,

        warum darf ein Züchter nicht auch eine Bindung an seine/ihre gezüchteten Hunde behalten und sich vorbehalten, bei der Auswahl eines neuen Besitzers involviert zu bleiben.

        Überleg' mal, wie's Dir ginge, wenn Du die Zukunft von Welpen, die Du gezüchtet hast, in einem Notfall nicht beeinflussen könntest.

        Ich weiß, wie besch.... das sein kann - habe vor Jahren alle Pferde verkaufen müssen und weiß nur noch von wenigen, wo sie sich befinden bzw. wie es ihnen geht. Teilweise wurden sie auch nochmals weiterverkauft, ein Stutfohlen ist komplett vom Bildschirm verschwunden, bei einem Wallach erhielten wir einen lapidaren Anruf "wir müssen ihn morgen töten, er ist unheilbar erkrankt" - tu da mal was dagegegen......

        Ich weiß nicht, was im aktuellen Fall im Vorfeld schon an Gesprächen gelaufen ist, evtl. wäre ein wirklich klärendes und offenes Gespräch mit der Züchterin angezeigt und nicht das ausschliessliche Beharren auf nicht eindeutigen Vertragsformulierungen.
        Sabine
        3 Australian Shepherds,
        1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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          #19
          Zitat von Sandra&Luca Beitrag anzeigen
          ich finde aber sehr seltsam, dass die züchterin von einem neuen besitzer nichts wissen will, sondern den hund zurück.. MIR wäre da nicht wohl bei, wenn sie wohl auch das recht hat..

          genau DARUM würde ich so einen mist niemals unterschreiben..

          ich würde den hund "offiziell" verschenken... dagegen kann sie nichts machen glaub ich..
          Richtig! Aber ich würd trotzdem nochmal nen Anwalt kontaktieren!

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            #20
            Ich kann die Klausel schon verstehen. Du könntest deinen Hund ja THEORETISCH weiterverkaufen und derjenige verkauft oder verschenkt ihn nochmals weiter, kann vielleicht Profit draus schlagen und schwupps weiß keiner mehr, wo der Hund ist.

            Wenn du wirklich einen guten Platz für den Hund hast, dann rede mit den Züchtern. Lass sie beim Vorgespräch dabei sein. Wenn der Platz gut ist, hat kein Züchter was dagegen. Denke ich jedenfalls. Allerdings muss die Vermittlung dann über den Züchter laufen, damit eben wieder die Rückgabeklausel in den vertrag kommt.

            So würde ich es jedenfalls versuchen.

            Zu den 500 CHF: hat dir dein Hund die Differenz zum Kaufvertrag nicht schon zehnfach mit seiner Liebe zurückgezahlt? Für die Züchterin ist es auch schwerer, den Hund wieder zu vermitteln. Er frisst mehr als ein Welpi, wenn sie ihn vermittelt, bekommt sie aber weniger. Ich kann schon verstehen, dass sie mit dem Preis so runtergeht.
            Viele Grüße von Kathi mit Knalltüte Dusty, Hundeoma Hexe Cockermaus Amber, den Hundeengeln Ibo und Jack und Benji und dem verrückten Rest

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              #21
              Hmmmmm.....ich würde da auch mal nen Rechtsanwalt befragen.

              In irgend einem Forum hab ich da mal ne Diskussion verfolgt, wonach solche Klauseln in Kaufverträgen eigentlich von Seiten des Züchters nicht haltbar sind und ohne explizite Angabe einer Vertragsstrafe im Falle eines Falles auch nicht einklagbar.

              Mit Zahlung des Kaufpreises geht der Hund in das Eigentum des Käufers über. Der Züchter hat keinerlei Handhabe über das Eigentum des Käufers zu verfügen, weder mit Vorkaufsrecht noch Mitspracherecht. Solange der Hund sich in der Obhut des Käufers befindet, kann er damit tun und lassen was er möchte (solange es nicht tierschutzrelevant ist) - nur verkaufen darf er ihn nicht?

              Und das ...

              Im Vertrag steht: Der Käufer gewährt der Zpchterin ein Vorkaufsrecht für das Tier (der Rücknahmepreis beträgt maximal CHF 500.00) oder ein Mitspracherecht bei der Nevermittlung des Tiers. Die dadurch entstanden Kosten gehen zu Lasten des bisherigen Besitzers.
              lese ich so, daß Züchter dann das Mitspracherecht in Anspruch nehmen "möchte", wenn er selbst dem Hund kein Zuhause bieten kann, also wenn der Hund nicht vorübergehend im Haushalt des Züchters bleiben kann. Man kann in ein bestehendes Rudel ja nicht jeden "Fremdhund" aufnehmen, deswegen dann das Mitspracherecht.

              Aber auch wenn man das aushebeln kann - Du hast es unterschrieben und eigentlich bist Du moralisch verpflichtet den Vertrag zu erfüllen.
              Babsi mit Wendy
              ~ in loving Memory Ferdinand 21.09.2003 - 03.03.2015 ~ Jana 02.03.2001 - 19.06.2014 ~ Cimberly 14.07.2006 - 11.12.2013 ~ Bruno 14.01.1997 - 17.04.2009 ~

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                #22
                Kläre den Sachverhalt bitte unbedingt mit einem Anwalt ab!

                Wir hatten letztens eine längere Unterhaltung mit einem Anwalt und wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Klausel mit dem Vorkaufsrecht in manchen Fällen (kommt auf die Formulierung an!) unwirksam bzw. der Züchter hat keine Handhabe gegen Dich, wenn du den Hund verkaufst ohne ihn dem Züchter angeboten zu haben, wenn im Kaufvertrag keine Vertragsstrafe für das Nichteinhalten des Vorkaufsrechts vereinbart wurde.

                Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt (hier zwischen 20 und 50€) und es ist zum Wohle des Hundes!

                Grüße
                Madlen

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                  #23
                  Hallo,

                  du schreibst, dass ihr nie damit gerechnet habt, den Hund später mal abgeben zu müssen. Aber für diesen Fall ist die Klausel eben da. Niemand kauft sich einen Hund und geht dabei schon davon aus, ihn in ein paar Jahren wieder abzugeben. Ihr habt sie unterschrieben und müsst euch nunmal daran halten.
                  Mit dem Verschenken wäre ich vorsichtig. Bei uns steht z.B. im Vertrag, dass im Fall einer "Abgabe" das Vorkaufsrecht gilt. Abgabe ist für mich sowohl ein Verkauf als auch ein Verschenken.
                  Ich sehe diese Klausel so, dass es der Züchterin nicht darum geht, den Hund "gewinnbringend" wieder zu verkaufen. Sie möchte eben den Hund nicht aus den Augen verlieren.
                  Ich würde den Vertrag so verstehen, dass sie entscheiden kann, ob Vorkaufsrecht oder Mitspracherecht. Und Mitspracherecht kann eben auch ein "Nein" bedeuten.
                  Wie schon von anderen geschrieben - die Vermittlung soll dann wohl über die Züchterin laufen, damit sie wieder dieses Vorkaufsrecht hat.
                  LG Lina

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                    #24
                    Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen

                    warum darf ein Züchter nicht auch eine Bindung an seine/ihre gezüchteten Hunde behalten und sich vorbehalten, bei der Auswahl eines neuen Besitzers involviert zu bleiben.

                    Überleg' mal, wie's Dir ginge, wenn Du die Zukunft von Welpen, die Du gezüchtet hast, in einem Notfall nicht beeinflussen könntest.
                    angenommen, der hund ist jetzt 3 jahre alt. wie viel zeit haben die neuen besitzer mit dem tier verbracht, wieviel der züchter? das ist für mich der erste punkt. sie kennen ihr tier, der züchter schon lang nicht mehr..

                    und: ich finde komisch, dass der züchter nicht auf die besitzer eingeht. dass er alles an sich reissen will und die leute aussen vor lässt. den besitzer wird das wohl nicht einfacher fallen.. (im normalfall zumindest)
                    Liebe Grüsse von Sandra und Luca

                    Das zärtlichste Wesen auf der ganzen Welt ist ein nasser Hund! Ambrose Bierce

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                      #25
                      Zitat von rennhund Beitrag anzeigen
                      Ich sehe diese Klausel so, dass es der Züchterin nicht darum geht, den Hund "gewinnbringend" wieder zu verkaufen. Sie möchte eben den Hund nicht aus den Augen verlieren.
                      warum will die züchterin dann nicht mal die neuen interessenten auch nur sehen? DAS kommt mir nicht geheuer vor..
                      Liebe Grüsse von Sandra und Luca

                      Das zärtlichste Wesen auf der ganzen Welt ist ein nasser Hund! Ambrose Bierce

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                        #26
                        Zitat von bubbles Beitrag anzeigen
                        ..... bzw. der Züchter hat keine Handhabe gegen Dich, wenn du den Hund verkaufst ohne ihn dem Züchter angeboten zu haben, wenn im Kaufvertrag keine Vertragsstrafe für das Nichteinhalten des Vorkaufsrechts vereinbart wurde.
                        Jop, genau so hab ich es auch im Kopf. Wenn keine Konventionalstrafe vereinbart wurde gibt es nix was eingeklagt werden kann. Der Hund steht im Besitz des Käufers und somit kann er/sie nicht eingeklagt werden. Die Nichteinhaltung der Klausel wird wegen mangelndem öffentlichem Interesse wohl gar nicht erst zur Verhandlung kommen.

                        Aber letztendlich kann Dir das nur ein Anwalt sagen der sich mit Vertragsrecht auskennt.
                        Babsi mit Wendy
                        ~ in loving Memory Ferdinand 21.09.2003 - 03.03.2015 ~ Jana 02.03.2001 - 19.06.2014 ~ Cimberly 14.07.2006 - 11.12.2013 ~ Bruno 14.01.1997 - 17.04.2009 ~

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                          #27
                          Zitat von Sandra&Luca Beitrag anzeigen
                          ich finde aber sehr seltsam, dass die züchterin von einem neuen besitzer nichts wissen will, sondern den hund zurück.. MIR wäre da nicht wohl bei, wenn sie wohl auch das recht hat..

                          genau DARUM würde ich so einen mist niemals unterschreiben..

                          ich würde den hund "offiziell" verschenken... dagegen kann sie nichts machen glaub ich..
                          so unterschiedlich sind die meinungen ...
                          ... wenn, dann würde ICH nur bei einem züchter kaufen, der das vorkaufsrecht im vertrag stehen hat ...
                          ... ich würde mir niemals zutrauen, einen käufer selbst auszusuchen ...
                          ... und wäre IMMER froh, wenn der züchter ihn zurücknimmt ...
                          ... andernfalls käme das tier in den tierschutz, niemals in die zeitung ...

                          liebe grüße, Gabi
                          der einzige leichte tag war gestern ...

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                            #28
                            hallo Sandra,
                            Zitat von Sandra&Luca Beitrag anzeigen
                            warum will die züchterin dann nicht mal die neuen interessenten auch nur sehen? DAS kommt mir nicht geheuer vor..
                            wir hören hier nur die eine seite ...
                            ... die züchterin zu verurteilen, ohne sie gehört zu haben, halte ich nicht für richtig ...
                            ... papier - oder der bildschirm - ist geduldig ...
                            ... und jeder schildert ereignisse aus seinem eigenen, höchst persönlichen blickwinkel - selektiv ...
                            ... auch hier gilt: es gibt mehr als nur eine wahrheit ...

                            liebe grüße, Gabi
                            der einzige leichte tag war gestern ...

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                              #29
                              Ich denke, das kommt ganz auf den Züchter an.....es gibt ja auch dort schwarze Schafe. Aber das können wir hier nicht beurteilen.
                              Wenn ich meinen Hund abgeben müsste, würde ich ihn lieber selber vermitteln, als das dem Züchter zu übergeben (mit gutem Grund).
                              Aber die hier gestellt Frage kann ein Anwalt sicher klären.
                              Viel Gück und berichte dann mal.
                              Liebe Grüße Birgit & Co.

                              "Die größte Fehlentscheidung ist es, keine Entscheidung zu treffen."

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                                #30
                                Vielen Dank für eure Hilfen.

                                Ich probiere am Montag mehr zu erfahren. Jetzt kann ich leider nichts mehr tun.

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