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Na ja, da kann man dann trefflich weiter argumentieren. Ich glaube nicht, dass es in DK realistisch größere Gefahren für den Hund gibt als in D oder F. Die Leute, die sich jetzt so entrüsten, muten ihrem Hund ein zigfach höheres Sterberisiko zu, indem sie ihn per Auto nach DK oder sonst wohin fahren.
Chris
Und die vielen getöteten Hunde innerhalb kürzester Zeit hatten alle einen Verkehrsunfall ?
Ja, wenn der Hund als lebensgefährlich unberechenbar eingestuft wird und selbst dann kann der Halter in der Regel immer noch entscheiden, ob das Tier lebenslänglich im Tierheim untergebracht wird, oder eingeschläfert werden soll. Aber das sind hier die absoluten Ausnahmefälle und in DK scheint dem ja nicht so zu sein, sofern es einen "Vorfall" mit nähbdürftiger, aber an sich harmloser Verletzung gibt. Und das gäbe es hier in D nicht mal so eben. Und genau da liegt die Gefahr für die Hunde in DK.
Na ja, da kann man dann trefflich weiter argumentieren. Ich glaube nicht, dass es in DK realistisch größere Gefahren für den Hund gibt als in D oder F. Die Leute, die sich jetzt so entrüsten, muten ihrem Hund ein zigfach höheres Sterberisiko zu, indem sie ihn per Auto nach DK oder sonst wohin fahren.
Chris
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Ein Gast antwortete
Ja, wenn der Hund als lebensgefährlich unberechenbar eingestuft wird und selbst dann kann der Halter in der Regel immer noch entscheiden, ob das Tier lebenslänglich im Tierheim untergebracht wird, oder eingeschläfert werden soll. Aber das sind hier die absoluten Ausnahmefälle und in DK scheint dem ja nicht so zu sein, sofern es einen "Vorfall" mit nähbdürftiger, aber an sich harmloser Verletzung gibt. Und das gäbe es hier in D nicht mal so eben. Und genau da liegt die Gefahr für die Hunde in DK.
Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich wollte lediglich sagen, dass ein Hund eingeschläfert werden kann (auch in D) wenn der Halter vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung freigesprochen wurde. Zivilrechtlich kann man natürlich keinen Hund einschläfern lassen, nicht hier und auch nicht in DK.
Chris, ich bitte dich.... zivilrechtlich kannst du Ansprüche finanzieller Natur geltend machen, aber nix und Niemanden dazu bewegen, einen Hund einschläfern zu lassen. Da würde ich im Zweifel gerne ein Urteil zu sehen.
Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich wollte lediglich sagen, dass ein Hund eingeschläfert werden kann (auch in D) wenn der Halter vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung freigesprochen wurde. Zivilrechtlich kann man natürlich keinen Hund einschläfern lassen, nicht hier und auch nicht in DK.
Zum weiteren Thema halte ich mich raus, doch wenn viele denken, das der Hund, wenn er wegläuft nach 3 Tagen eingeschläfert wird - irrt, denn es geht auch anders und nahm ein glückliches Ende:
Naja, dass es anders sein kann, ist sehr sehr schön. Aber nichtsdestotrotz kann es eben auch passieren, dass der Hund dann nicht mehr lebt, ist schon vorgekommen. Und ich möchte das nicht riskieren.
Zum weiteren Thema halte ich mich raus, doch wenn viele denken, das der Hund, wenn er wegläuft nach 3 Tagen eingeschläfert wird - irrt, denn es geht auch anders und nahm ein glückliches Ende:
Chris, ich bitte dich.... zivilrechtlich kannst du Ansprüche finanzieller Natur geltend machen, aber nix und Niemanden dazu bewegen, einen Hund einschläfern zu lassen. Da würde ich im Zweifel gerne ein Urteil zu sehen.
Noch mal: Kann man überhaupt einen Hund anklagen???
In Deutschland würde nicht der Hund sondern der Besitzer verklagt.
Also würde auch der Besitzer freigesprochen und nicht der Hund.
Falls das in DK genauso wäre, müsste auch automatisch der Hund entlastet sein.
Aber was ist DK im Bezug auf dieses Gesetz schon normal??
In D kann man auch strafrechtlich freigesprochen aber dennoch zivilrechtlich verdonnert werden.
Frage: Kann man einen Hund (aus richterlicher Sicht) freisprechen???
Doof ausgedrückt.
Noch mal: Kann man überhaupt einen Hund anklagen???
In Deutschland würde nicht der Hund sondern der Besitzer verklagt.
Also würde auch der Besitzer freigesprochen und nicht der Hund.
Falls das in DK genauso wäre, müsste auch automatisch der Hund entlastet sein.
Aber was ist DK im Bezug auf dieses Gesetz schon normal??
Immer langsam mit den jungen Pferden. Freigesprochen wurden die Besitzer, nicht Cora.
Der Beschluß, Cora zu töten, ist gestern Abend rausgegangen, sowie ich gelesen habe.
Du hast recht, das ist mir beim zweiten Lesen auch aufgegangen. Es gibt einen Freispruch für die Hundehalterin. Es heißt, sie habe richtig und verantwortungsvoll gehandelt. Wenn unter diesen Voraussetzungen der Hund aber trotzdem eingeschläfert wird, kann ein betroffener Hundehalter sich den Gang zum Gericht sparen.
Und dann wird doch wieder ein Schuh draus: Eigentlich wird in einem Rechtsstaat eventueller Behördenwillkür durch die Rechtssprechung ein Riegel vorgeschoben. Aber das scheint offenbar in solchen Fällen in Dänemark nicht zu gelten.
Sarkasmus, Ironie...dachte eigentlich, dass geht klar aus meinen sonstigen Formulierungen hervor. Aber bitte, wer sich gerne reiben mag, der reibe sich
ich habe keine Ahnung und finde das Vorgehen der Dänen auch echt zum Kotzen, aber es ist eben nicht so, dass sie die Polizei über ein Gerichtsurteil hinwegsetzt. Zumindest nicht in diesem Fall.
Da gab es aber mal die lustige Begebenheit, dass eine Verhandlung geführt wurde, es quasi ebenfalls einen Freispruch für den Hund (!) gab, der aber leider bereits seit 3 Monaten schon eingeschläfert war. Was der Eigentümer gar nicht wußte und erst am Ende der Verhandlung erfuhr. Umsonst geklagt.
Wie perfide.
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