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Schild.... "Hier wache ich- betreten auf eigene Gefahr"

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    #16
    Hallo Anja,
    ich würde auch sagen es ist keine Pflicht ein Warnschild anzubringen.
    Aber eine abschreckende Wirkung hat es allemal.
    Ich habe ein selbstgemachtes an der Tür hängen, auf dem ich das Betreten meines Hauses ausdrücklich untersage, mit dem Hinweis auf meinen HSH.

    Es gibt aber auch folgenden Fall bei uns im Ort.
    Der Verwalter unseres Friedhofes hat zwei Hunde, die ihr Revier lautstark verteidigen.
    Jetzt grenzt sein Grundstück recht nahe an den Eingang des Friedhofes.
    Und je nach "Laune" der Hunde, haben sie die Friedhofsbesucher verbellt.
    Vor allen Dingen die älteren Leute haben sich erschreckt, als plötzlich die Hunde angestürmt kamen.
    Als sich die Beschwerden häuften, machte die Stadtverwaltung dem Verwalter die Auflage, Warnschilder anzubringen.
    Jetzt hängen große rote Warnschilder dort, die schon von weitem sichtbar sind.
    Und alle sind zufrieden

    Herzliche Grüße
    Andrea
    Herzlichst, Andrea mit Lotte und Max
    Unvergessen meine wehrhaften Berry`s, meine sanfte Cleo, meine stolze Yara, mein Hundekind Ronja Räubertochter und mein kleiner Herr Frodo

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      #17
      Original geschrieben von claudia61
      ich überlege und kriegs nicht mehr ganz zusammen. da war aber was mit warnschild. ich glaube, das war ne versicherungstechnische sache. es ging um hunde über 20/40 hier in nrw und es gab ne mindestzaunhöhe von 1,80 und die verpflichtung, per schild auf hund hinzuweisen. irgendsowas hab ich da im kopf.....
      Das stimmt nicht. Ich habe 40/20 Hunde in NRW und muß keine Warnschilder aufhängen. Weder das Ordnungsamt noch die Haftpflichtversicherung verlangen so etwas.

      LG

      Liesbeth

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        #18
        Original geschrieben von Flex1
        Das sieht aber jedes Gericht aus einer anderen Perspektive!

        Du haftest sogar, wenn bei Dir ein Einbrecher die Kellertreppe mangels Sicherung hinunterfällt und sich dabei verletzt!

        Das ist die Realität in unserem Land.


        Klaus
        das ist ja wohl der Hammer. Da werd ich doch gleich die Zugänge in unser Haus sicherer und bequemer machen, und an besten die Haustür noch auf lassen, nicht daß sich der Gute beim einschlagen einer Fensterscheibe schneidet, oder sich den Finger verstaucht beim Schloß aufbrechen
        Grüsse Susanne

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          #19
          Hallo Lisbeth!
          Danke für deine zusätzliche Bestätigung.
          Es steht weder im Hundegesetz noch sonst wo,das ich verpflichtet bin, mein Haus mit Schilder aus zu rüsten.

          Hallo Andrea!
          Ein Friedhof ist auch ein öffentlicher Ort,daher sollten die Schilder angebracht werden.

          Hallo Klaus!
          Warum halten sich die Leute in Industriegebieten Schutzhund um dann Anschließend trotzdem zu haften?
          Ich als Hundehalter würde eine Teilschuld bekommen.
          Ob jetzt ein Schild dort hängt oder nicht.

          Gruß Nina
          Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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            #20
            Original geschrieben von Susanne
            das ist ja wohl der Hammer. Da werd ich doch gleich die Zugänge in unser Haus sicherer und bequemer machen, und an besten die Haustür noch auf lassen, nicht daß sich der Gute beim einschlagen einer Fensterscheibe schneidet, oder sich den Finger verstaucht beim Schloß aufbrechen
            Und vorallem die Leiter wegräumen
            Viele Grüße
            Andrea mit der Männerfreundschaft Dexter und Jackson

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              #21
              Original geschrieben von veti2007
              (...) Hallo Klaus!
              Warum halten sich die Leute in Industriegebieten Schutzhund um dann Anschließend trotzdem zu haften?
              Ich als Hundehalter würde eine Teilschuld bekommen.
              Ob jetzt ein Schild dort hängt oder nicht.

              Gruß Nina
              Ich denke, daß sich die Leute in Industriegebieten einen Wachhund halten, damit eventuelle Einbrecher/Diebe nicht unbemerkt bleiben, so daß man ggf. die Polizei rufen kann. - Ein Mitglied dieser 'Berufsgilde' könnte sich ja auch damit herausreden, nur einen geschützten Schlafplatz gesucht zu haben...


              Klaus
              Streite niemals mit einem Idioten, denn er zieht dich auf sein
              Niveau herunter und schlägt Dich dort mit seiner Erfahrung!

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                #22
                ...also ich habe gerade noch einmal bei meinem Versicherungsmann angerufen.

                Er sagte, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt ein Schild anzubringen.

                Und es gibt auch keine Vorschrift seitens der Versicherung, Zäune in bestimmter Höhe um den Garten zu errichten, auch nicht für große Hunde.
                Anders kann es sein für Kampfhunde, aber danach habe ich ihn nicht gefragt.

                So sieht es zumindest bei meiner Versicherung (Versicherungskammer Bayern) aus.

                Das mit den Einbrechern ist wirklich ein echt starkes Stück. Aber so gibt es leider sehr viele Sachen in Deutschland die man nicht verstehen kann. Ich denke auch dass die großen Wachhunde bei Firmen zur Abschreckung gehalten werden.

                Werde mir nun- einfach weil ich es möchte- ein Schild an den Zaun anbringen. Aber wie gesagt, einfach nur weil ich es möchte (wie ich ja jetzt weiß) und es mich auch immer freut, wenn ich, ehe ich ein fremdes Grundstück betrete, informiert werde, was mich dahinter erwartet....wau!!

                Viele liebe Grüße,
                Anja

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                  #23
                  Original geschrieben von feli02
                  Und vorallem die Leiter wegräumen
                  stimmt, nicht daß er noch stürzt. Obwohl, wir haben neuerdings eine ganz tolle Sicherheitsleiter. Evtl sollte ich die gut sichtbar hinlegen, nicht daß er eine unserer alten Holzleitern nimmt, und dann passiert was........
                  Grüsse Susanne

                  Kommentar


                    #24
                    Ich glaube,das es von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt wird.

                    Die einen sagen,es sollte ein Schild angebracht werden,andere wiederum nicht.

                    Gruß Nina
                    Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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                      #25
                      Ich bin der Meinung ein Schild kann nicht schaden. Manchmal ist man ja mit dem Hund hinter dem Haus und auch wenn die Gartentür zu ist, wird geklingelt und dann die Tür aufgemacht um schonmal Richtung Haus zu gehen. Hängt ein "Warnschild" an der Tür, so sind die meisten wohl etwas vorsichtiger die Tür zu öffnen.

                      Wichtig ist nur das da nicht das veralterte "Vorsicht bissiger Hund" darauf steht, denn dann bekommt man, wenn doch mal etwas passiert Ärger. Denn, so wird argumentiert, wenn man weiss, dass der Hund beist, dann darf man ihn nicht unbeaufsichtigt im Garten rumlaufen lassen.

                      Aber durch die Gefährungshaftung ist man sowieso immer der Doofe. Eine Teilschuld bleibt immer an einem!!

                      Gruß
                      Fadia

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                        #26
                        Original geschrieben von Fadia
                        Ich bin der Meinung ein Schild kann nicht schaden. Manchmal ist man ja mit dem Hund hinter dem Haus und auch wenn die Gartentür zu ist, wird geklingelt und dann die Tür aufgemacht um schonmal Richtung Haus zu gehen. Hängt ein "Warnschild" an der Tür, so sind die meisten wohl etwas vorsichtiger die Tür zu öffnen.

                        Wichtig ist nur das da nicht das veralterte "Vorsicht bissiger Hund" darauf steht, denn dann bekommt man, wenn doch mal etwas passiert Ärger. Denn, so wird argumentiert, wenn man weiss, dass der Hund beist, dann darf man ihn nicht unbeaufsichtigt im Garten rumlaufen lassen.

                        Aber durch die Gefährungshaftung ist man sowieso immer der Doofe. Eine Teilschuld bleibt immer an einem!!

                        Gruß
                        Fadia
                        Na toll,
                        da haben wir uns so´ne hübsche Kachel aus Mallorca mitgebracht (Schäfibild + "Vorsicht bissiger Hund") und nun kann ich die gegen das "billige" Plastikteil "Ich brauche 2 Sekunden bis zum Tor, und DU???" austauschen.

                        Naja, seitdem hier die Altkleidersammlung war, haben wir ohnehin Ketten zur Torverriegelung (Schloß kaputt), da kommt man nur mit dem Bolzenschneider rein (oder mit Schlüssel, natürlich ).

                        Danke für den Hinweis.

                        Liebe Grüße
                        Birgit mit Mandy+Paul
                        Liebe Grüße,
                        Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen

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                          #27
                          Hab gerade diesen Thread gelesen und versuche nun, die angesprochenen Punkte ein bisschen zu sortieren. Bitte beachten, wo im Text grundsätzlich steht, gibt es immer auch Ausnahmen. Es kommt auf den Einzelfall an.

                          Die Verpflichtung, Zäune und ein Warnschild zu haben ergibt sich aus der ländergeregelten Hundeverordnung. Im Saarland ist das die Polizeiverordnung .über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Diese Vorschriften sind bindend, wenn man einen gefährlichen Hund hat, d.h. einen Kampfhund oder der Hund ist schon mal wegen eines Beißvorfalles auffällig geworden. Da ist auch die Größe des Warnschildes vorgeschrieben – im Saarland sind es 15 x 21 cm.
                          Für Normalbevölkerung mit Normalhund gelten diese Vorschriften nicht zwingend.

                          Gibt es eine vollständige Einzäunung und ein Warnschild, so liegt strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wenn jemand mit negativer Absicht gegen den Willen des Eigentümers das Grundstück betritt.

                          Versicherungsrechtlich muss die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Schäden eintreten. Wenn der Halter nicht haftet, braucht auch die Versicherung nicht an den Geschädigten zu zahlen.

                          Zivilrechtlich haftet der Halter eines Hundes nach § 833 BGB für Schäden, die durch den Hund verursacht werden. Der rechtliche Begriff ist die Gefährdungshaftung - genau wie beim Auto - der Halter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch den Hund entstehen. Er kann sich von dieser generellen Haftung entlasten – z.B. dann wenn er einen Zaun und ein Warnschild hat. Wenn auf dem außen angebrachten Schild steht, wir sind eine Familie mit einem lieben Hund – sorry, das ist kein Warnhinweis.

                          Ist der Garten frei zugänglich, ist es sehr schwierig, einen Entlastungsnachweis zu erbringen. Der Geschädigte könnte ja auch aus Angst vor dem Hund in Panik auf das Grundstück gelaufen sein.

                          Bei der Frage der Mitschuld des Geschädigten kommt es sehr auf die einzelnen Umstände an. Es gibt es eine ganze Fülle von Rechtsprechung zu diesem Thema.
                          Allerdings, Konsens ist, wenn ein Grundstück vollständig eingezäunt ist und ein Schild mit dem Hinweis auf freilaufende Hunde vorhanden ist, dann liegt eine schuldhafte Selbstgefährdung des Täters vor, wenn er trotzdem den Zaun, das verschlossene Tor überwindet und dann von einem Hund gebissen wird.
                          Aber auch hier kann es Ausnahmen hier geben: z.B. dann, wenn der Geschädigte ein Feuerwehrmann war, das Haus brannte und der Feuerwehrmann davon ausgehen musste, dass sich Menschen in Gefahr in dem Haus befanden.

                          1990 musste sich ein Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten, weil sein Hund durch eine schadhafte Stelle in der Gartentür ein Kind, das vor dem Tor stand, gebissen hatte. Er wurde in der Revisionsinstanz freigesprochen, weil das Grundstück vollständig eingezäunt, das Kind das Grundstück nicht betreten konnte und der Hund bisher nicht auffällig geworden und auch nicht als aggressiv bekannt war.
                          Über die zivilrechtliche Haftung ist nichts bekannt geworden. Es ist aber anzunehmen, dass der Hundehalter zivilrechtlich haftete und die Versicherung wegen des Freispruches zahlte.

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                            #28
                            Warnschild

                            Hallo,

                            es kommt drauf an wo Du wohnst.
                            Schau doch mal in Euer Landeshundegesetz bzw. Landeshundeverordnung.
                            In Hessen z. B. ist so ein Schild bei Haltung bestimmter Rassen Pflicht! Siehe >HIER< Unter §7 (2).
                            LG

                            Biene

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                              #29
                              Original geschrieben von barbaram
                              Gibt es eine vollständige Einzäunung und ein Warnschild, so liegt strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wenn jemand mit negativer Absicht gegen den Willen des Eigentümers das Grundstück betritt.
                              Danke Barbara, dass Du uns aus Sicht einer Anwältin aufklärst. Demnach macht es sehr wohl Sinn, ein Warnschild anzubringen
                              Swanie

                              "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende" Oscar Wilde
                              www.barfers.de
                              www.barfshop.de
                              www.gesundehunde.com

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                                #30
                                Hallo Barbara,

                                da Du Dich auskennst, habe ich eine Frage:

                                Mir schwirrt irgendetwas im Hinterkopf rum, daß die genaue Formulierung auf dem Schild rechtliche Auswirkungen hat.

                                Kann es sein, daß "Betreten verboten" dabei stehen muß?

                                LG

                                Liesbeth

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