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Schild.... "Hier wache ich- betreten auf eigene Gefahr"

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    #31
    Hallo!
    Dann ist es aber wirklích von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Hundegesetz NRW und in den VV LHundG NRW steht nichts über die Anbringung eines Schildes.
    Gruß Nina
    Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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      #32
      ich hab mir den thread durchgelesen und es hoert sich danach an dass ein Warnschild am besten das ganz klassische sein sollte " freilaufender Hund betreten auf eigene Gefahr Eltern haften fuer ihre Kinder" damit man auf der sicheren Seite ist, mal schauen ob ich im Internet so eins finde.

      Was mir noch einfaellt wenn man es genau nimmt muesste es ja in Leuchtschrift sein ansonsten kann es ja bald keiner nach 19.00 mehr lesen, auch wenn ich nicht wuesste wer da was in meinem Garten zu suchen haette
      "The privilege of a lifetime is being who you are."
      Joseph Campbell

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        #33
        In Österreich ist es wohl auch so, das wenn jemand über den Zaun steigt und ihn die Hunde dann aktakieren bin ich als Hundehalter mit Schuld.
        Wir halten das Gartentor und das Einfahrtstor IMMER abgesperrt da es am Land meist so üblich ist, das man einfach rein kommt um an die Haustür klopfen zu können.
        Bei einem Pool wäre es auch so, das laut österr. Recht der Grundeigentümer dafür haftet wenn ein Kind in den Pool fällt, auch wenn Zaun rundum und Gartentor abgeschlossen.
        Wegen der auf einem nichteingezäunten Grundstück lebenden Hunde heißt es bei uns in fast allen Ortschaften bei der Leinenverordnung: Hunde sind an allen öffentlich zugänglichen Flächen und Grundstücken an der Leine zu halten (trifft dann auch den Bauernhof wo ein Weg durch geht)
        Liebe Grüße Ute und Rasselbande

        .

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          #34
          Original geschrieben von barbaram
          1990 musste sich ein Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten, weil sein Hund durch eine schadhafte Stelle in der Gartentür ein Kind, das vor dem Tor stand, gebissen hatte. Er wurde in der Revisionsinstanz freigesprochen, weil das Grundstück vollständig eingezäunt, das Kind das Grundstück nicht betreten konnte und der Hund bisher nicht auffällig geworden und auch nicht als aggressiv bekannt war.
          Über die zivilrechtliche Haftung ist nichts bekannt geworden. Es ist aber anzunehmen, dass der Hundehalter zivilrechtlich haftete und die Versicherung wegen des Freispruches zahlte.
          Aber muss die Haftpflichtversicherung nicht IMMER zahlen? (Ausführungen einer Straftat bzw. Absicht natürlich ausgeschlossen)

          Schließlich geht es um die Schäden Dritter, die ja entschädigt werden müssen.

          Meines Wissens kann der Hundehalter höchstens in Regress genommen werden - aber nur bis zu einer gewissen Summe.
          Denn Rest muss die Haftpflichtversicherung übernehmen...

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            #35
            Ich versuche ein paar aufgeworfene Fragen kurz zu beantworten, will aber doch noch einmal darauf hinweisen – es kommt auf den Einzelfall und seine Gesamtumstände an. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können diese Ausführungen nicht ersetzen.

            von Liesbeth: „daß die genaue Formulierung auf dem Schild rechtliche Auswirkungen hat. Kann es sein, daß "Betreten verboten" dabei stehen muß?

            Antwort: Das „Betreten verboten“-Schild besagt, wer das Grundstück dennoch betritt, macht sich grundsätzlich wegen Hausfriedensbruch strafbar, wenn er ohne Genehmigung das Grundstück betritt. Ausnahme natürlich, es besteht eine Gefahr.
            „Betreten auf eigene Gefahr“ bedeutet den zivilrechtlichen Haftungsausschluss im Falle eines ungenehmigten Betretens. Allerdings gibt es auch hiervon Ausnahmen, z.B. wenn der Zaun unter Strom gesetzt, das aber nicht gekennzeichnet ist.
            Dieses Schild ist dann nicht zwingend erforderlich, wenn das Grundstück vollständig eingezäunt und das Tor verschlossen ist.
            Diese Schilder sieht man auch dann, wenn kein Hund vorhanden ist.

            Ein Warnhinweis auf den Hund kann den Hundehalter im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung entlasten. Gesetzlich erforderlich ist er nicht. Nur bei „gefährlichen“ Hunden - bestimmte Rassen oder einem bereits auffällig gewordenen Hund - ist der Warnhinweis gesetzlich vorgeschrieben.
            Das Schild „Hier wache ich“ dürfte als Warnhinweis nicht ausreichend sein. Auch Besitzer von Dackeln verwenden solche Schilder. „Warnung vor dem Hund“ oder ein ähnlicher Text dürfte genügen. Es muss erkennbar werden, dass ein Hund vorhanden ist und dass deshalb gewarnt wird, das Grundstück zu betreten.

            Von Sam & Tyson: „wenn man es genau nimmt muesste es ja in Leuchtschrift sein“

            Die Justiz ist nicht ganz lebensfremd. Mir ist keine Entscheidung bekannt, in der fehlende Leuchtschrift moniert wurde. Wer im Dunkeln bewusst ein fremdes Grundstück betritt, setzt sich eben der Gefahr aus.

            Von Gästchen: „Aber muss die Haftpflichtversicherung nicht IMMER zahlen? (Ausführungen einer Straftat bzw. Absicht natürlich ausgeschlossen)“

            Grundsätzlich ja. Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung. Sie tritt dann ein, wenn der Tierhalter sich nicht entlasten kann. In dem zitierten Fall war der Halter strafrechtlich nicht verantwortlich, nach dem geschilderten Sachverhalt konnte er sich aber von der zivilrechtlichen Haftung nicht entlasten, weil das Tor schadhaft war. Die Ersatzpflicht der Versicherung folgt der weitergehenden zivilrechtlichen Haftung, nicht der im Vergleich dazu eingeschränkten strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

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              #36
              Hallo Barbara,

              danke fuer die schnelle Antwort!

              Was waere denn dein Rat, natuerlich ganz ohne Gewaehr, fuer ein voll eingezaeuntes Grundstueck, Hund nicht vorbestraft und auch kein Listenhund, nur die 2 Tore sind eben nur Nachts verschlossen, welcher Text waere am passensten?
              "The privilege of a lifetime is being who you are."
              Joseph Campbell

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                #37
                Original geschrieben von Sam&Tyson
                Hallo Barbara,

                danke fuer die schnelle Antwort!

                Was waere denn dein Rat, natuerlich ganz ohne Gewaehr, fuer ein voll eingezaeuntes Grundstueck, Hund nicht vorbestraft und auch kein Listenhund, nur die 2 Tore sind eben nur Nachts verschlossen, welcher Text waere am passensten?
                Ich bin zwar nicht Barbara, aber mir hat sie geraten, Schilder mit "Warnung vor Dem Hund" oder "Vorsicht, freilaufender Hund" aufzuhängen.

                Und am Tor eine Klingel anzubringen
                Swanie

                "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende" Oscar Wilde
                www.barfers.de
                www.barfshop.de
                www.gesundehunde.com

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                  #38
                  Hallo,

                  die Gefahrhundegesetze/ verordnungen und wie sie alle heißen gehören zum Landesrecht und unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland.

                  Ein umfriedetes Besitztum ist grundsätzlich genauso wie die Wohnung strafrechtlich durch den § 123 StGB, Hausfriedensbruch, gegen ein unbefugtes Betreten geschützt.

                  Wenn das umfriedete Besitztum z.B. weil das Tor offen ist, frei zugänglich ist, liegt bei einem Betreten nicht gleich ein Hausfriedensbruch vor.

                  Anders ist dies aber, wenn du z.B. gegenüber den "Eindringling" deutlich machts, daß sein Betreten nicht erwünscht ist, dies kann z.B. die simple Aussage sein "Verlassen Sie mein Grundstück" , oder eben auch das abgeschlossen Tor, über das jemand hinübersteigen muß, um auf das Grundstück zu gelangen.

                  Das abgeschlossene Tor verkörpert in diesem Fall deine nach außen hin erkennbare Willenserklärung, daß du ein Betreten nicht erwünscht.

                  Wer dann keine Rechtfertigungsgründe hat, wie z.B. der Feuerwehrmann, der dein Haus löschen will, macht sich bei einem Eindringen strafbar.

                  Verstärken kannst du dies eben auch noch durch ein Warnschild, "Betreten verboten" oder ähnliches.

                  Wer dann auf dem Grundstück vom Hund gestellt wird und eben auch ggfs. gebissen wird, hat sich selbst in diese Gefahr gebracht und haftet deshalb grundsätzlich auch selbst für seinen Schaden, eine Gefährdungshaftung deinerseits ist hier erst einmal auszuschließen.

                  Durch ein Warnschild "Vorsicht Hund" oder mit einer ähnlichen Aussage befindest du dich noch ein Stück weiter auf der sicheren Seite, du verdeutlichst nicht nur durch dein gegen unbefugtes Betreten gesichertes Grundstück, daß du eben ein Betreten nicht erwünschst, du weist zusätzlich auch noch darauf hin, daß auf dem Grundstück eine Gefahr droht.

                  Wer dies beides ignoriert und dennoch unbefugt eindringt, hat die Gefahr selbst verursacht und denn erlittenen Schaden auch selbst zu vertreten.

                  Allerdings muß man auch sagen, daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, eine 100 prozentige Sicherheit gibt es also nicht.

                  Ich würde eine deutlichen Text wie z.B. "Vorsicht Hund(e), betreten verboten" empfehlen dies ist unmißverständlich und für jeden deutlich.

                  Gruß Carsten

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                    #39
                    Danke Swanie
                    "The privilege of a lifetime is being who you are."
                    Joseph Campbell

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                      #40
                      Hier in der Schweiz ist das anders geregelt. Trotz Warnschild "Achtung Hund, Betreten auf eigene Gefahr" (als Beispiel) haftet der Hundehalter trotz unbefugtem Betreten, wenn sein Hund zubeisst! Er kann zwar den Eindringling wegen Hausfriedensbruch verklagen, aber von diesem ebenfalls auf Genugtuung und Haftpflicht (Behandlung Biss, defekte Kleidung usw.) verklagt werden. Wenn mein Hund z.B. einen Einbrecher beisst, gilt das als Selbstjustiz und die ist verboten
                      Liebe Grüsse
                      Marianne mit Lady

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                        #41
                        Original geschrieben von Skipper
                        Hier in der Schweiz ist das anders geregelt. Trotz Warnschild "Achtung Hund, Betreten auf eigene Gefahr" (als Beispiel) haftet der Hundehalter trotz unbefugtem Betreten, wenn sein Hund zubeisst! Er kann zwar den Eindringling wegen Hausfriedensbruch verklagen, aber von diesem ebenfalls auf Genugtuung und Haftpflicht (Behandlung Biss, defekte Kleidung usw.) verklagt werden. Wenn mein Hund z.B. einen Einbrecher beisst, gilt das als Selbstjustiz und die ist verboten
                        Muß der Hund dann im Haus immer mit Maulkorb rumlaufen, falls ein Einbrecher kommt
                        Aber in Österreich ist es eben so ähnlich
                        Na ok die Schweizer sind halt einfach ein wenig anders (sieht man ja jetzt auch bei der BT)
                        Liebe Grüße Ute und Rasselbande

                        .

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                          #42
                          Mir wurde mal von einem Anwalt erklärt, dass "Betreten auf eigene Gefahr" gar nichts bringt außer Abschreckung. Wenn dann doch was passiert (zb auf der Baustelle, im Reitstall, etc) haftet trotzdem der Eigentümer *grübel*
                          Viele Grüße, Astrid mit Mattis

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                            #43
                            Das Schild alleine reicht sicherlich nicht, wenn das Grundstück frei zugänglich ist.

                            Betreten auf eigene Gefahr bedeutet ja nicht, daß das Betreten nicht erlaubt ist, für die Sicherheit deines Eigentumes für andere bist eben in erster Linie du verantwortlich und kannst dich nicht so einfah mit einem Schild daraus herausstehlen.

                            Wenn du aber dein Gelände gegen ein Betreten schützt/umfriedest und es übersteigt dennoch einer den Zaun, dann sieht es schon ganz anders aus, dann hat dieser den überwiegenden Teil zur Gefahr beigetragen, er mußte ja erkennen, daß ein Betreten nicht erwünscht ist.

                            Wenn du dann noch vor den Gefahren auf dein Grundstück, z.B. Vorsicht Hunde, warnst, liegt die überwiegenden bis ausschließliche Haftung, wenn ein Schaden eintritt, bei dem Verursacher/Eindringling selbst.

                            Gruß Carsten

                            Kommentar


                              #44
                              ....Mann o Mann.....hätte nicht gedacht dass mein Thema solch eine Diskussion entfacht- find ich toll!!!! Und vor allem Danke all denjenigen die sehr gute Tipps gegeben haben.

                              Werde mir nun auf alle Fälle ein Schild besorgen. Auch wenn immer im Einzelfall entschieden wird- es kann ja nichts schaden.

                              Viele liebe Grüße an alle und einen schönen Abend mit Euren "Wachhunden"

                              ,
                              Anja

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                                #45
                                Hallo zusammen,

                                die rechtliche Seite kann ich leider nicht bedienen - aber ein Beispiel dafür liefern, was alles *nicht*
                                ausreicht, um ein Grundstück zu sichern:

                                Ein komplett umzäuntes Gelände (Zaunhöhe am Tor ca. 1,20 m, sonst höher) - am Hoftor ein rotes
                                Emaille-Schild mit der Aufschrift "Warnung vor dem Hund".
                                Das Tor selbst klemmt (geht sehr schwer zu öffnen), ist aber nicht abschliessbar und deshalb zusätzlich
                                mit einer Kette mit Karabiner gesichert.
                                Mitten im Hof liegen - wenige Meter vom Tor und von aussen *gut* sichtbar - zwei Schäferhunde.

                                Trotzdem entfernt ein Mann die Kette, drückt das Tor mit Kraftaufwand (und entsprechendem Geräuschpegel)
                                auf und betritt den Hof.
                                Und ruft anschliessend um Hilfe, weil ihn die beiden Hunde (tatsächlich) freundlich begrüssen kommen.

                                Ich war und bin zum Glück mit Hund(en) gesegnet, die sich auch über uneingeladenen Besuch nicht beklagen
                                - einen Hund, der etwas gegen Fremde hat, könnte ich hier auf dem Gelände nicht frei laufen lassen.

                                Auch ich wüsste gerne, wie man sich absichern kann, damit man im Fall der Fälle nicht in Schwierigkeiten
                                gerät - ohne sein Gelände in einen Hochsicherheitstrakt zu verwandeln.
                                Aber offenbar gibt es da wenig Möglichkeiten - erst recht, wenn man noch in die Überlegungen mit einbezieht,
                                dass es eine Menge Menschen gibt, die den Text auf einem Schild z. B. gar nicht lesen können
                                (Kinder, Analphabeten, fremdsprachliche Mitbürger).


                                Viele Grüsse
                                Heidrun mit Woody
                                ________________________
                                Time spent with a dog is never wasted.

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