Hallo!
Dann ist es aber wirklích von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Hundegesetz NRW und in den VV LHundG NRW steht nichts über die Anbringung eines Schildes.
Gruß Nina
Dann ist es aber wirklích von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Hundegesetz NRW und in den VV LHundG NRW steht nichts über die Anbringung eines Schildes.
Gruß Nina
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