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Du brauchst Dir "den Schuh" nicht anziehen, sondern einfach die Gesetzeslage prüfen.....
Und, weil Du es wohl nicht selber tust, hier der betreffende Auszug aus der Tollwutverordnung:
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier oder einem wild lebenden Tier, ausgenommen bei einer Fledermaus, amtlich festgestellt worden und kann im Falle der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier eine Infektion in diesem Gebiet auf Grund epizootiologischer Nachforschungen nicht ausgeschlossen werden, so erklärt die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Gebiet mit einer Fläche von mindestens 5 000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle zum gefährdeten Bezirk und gibt dies öffentlich bekannt.
(2) Die zuständige Behörde bringt an den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ gut sichtbar an. (3) Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
(4) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einer Fledermaus amtlich festgestellt worden, so kann die zuständige Behörde das betreffende Gebiet nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 zum gefährdeten Bezirk erklären. Die Erklärung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Da Tollwut nachweislich nur durch Biss bzw. Kontakt mit Speichel auf verletzte Haut- oder Schleimhaut übertragen wird, ist der Ansteckungsverdacht was ganz anderes, als bei einer Tierseuche, die durch Tröpfchen- oder Vektoreninfektion übertragen wird.
Ich weiß nicht, wie alt Du bist. Ich hatte schon Hunde und Katzen, als überall in Deutschland noch Tollwutgebiete existierten. Da hat sich keine Sau drum geschert, und schon garnicht das Vet.Amt, ob ein Hund oder eine Katze eine gültige Tollwutimpfung hatte.
Wenn schon damals das Interesse im nicht nachgewiesenen Ansteckungsfall gegen Null ging, warum sollte sich das jetzt, fast 10 Jahre nach Erteilung des Status "tollwutfrei" für Deutschland, verschärft haben?
Sabine
3 Australian Shepherds,
1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour
Für meine Hunde gehe ich kein Risiko ein. Und ja, wenn Das nicht verstanden werden will, lieber impfe ich zu viel als ein Risiko einzugehen.
Denn wer nicht impft, hat im Zweifelsfall immer die Arschakte! Wird wohl nicht verstanden - aber egal!
Thema beendet!
Nein, Du verstehst nicht, dass es hier auch um andere Risiken geht, als das im Moment sehr abstrakte Risiko einer Ansteckung mit Tollwut.
Denn Impfreaktionen bzw. Schäden durch Impfadjuvantien sind genauso real und häufiger als Tollwutfälle unter Haustieren bzw. "Repressalien" gegenüber Haustierbesitzern durch Vet.Ämter auf Basis der Tollwutverordnung.
Sabine
3 Australian Shepherds,
1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour
Ich weiß nicht, wie alt Du bist. Ich hatte schon Hunde und Katzen, als überall in Deutschland noch Tollwutgebiete existierten. Da hat sich keine Sau drum geschert, und schon garnicht das Vet.Amt, ob ein Hund oder eine Katze eine gültige Tollwutimpfung hatte.
Ich bin zwar noch keine 30, aber das kann ich bestätigen...
Für meine Hunde gehe ich kein Risiko ein. Und ja, wenn Das nicht verstanden werden will, lieber impfe ich zu viel als ein Risiko einzugehen.
Denn wer nicht impft, hat im Zweifelsfall immer die Arschakte! Wird wohl nicht verstanden - aber egal!
Thema beendet!
Du impfst lieber einmal zu viel, bis zu dem Zeitpunkt, an dem dein Hund/Katze durch die Impfung erkrankt...
Ich hab selber schon das 3. Tier mit Impfschaden und hab zig Tiere von Freunden behandelt und bei Bekannten miterlebt, wie Hunde von Freunden direkt und nachweislich durch Impfungen starben...
Haustiere, die von Amts wegen wegen TW-Verdacht eingeschläfert wurden, kenne ich kein Einziges... und ich wohnte jahrelang in einem hoch TW-gefährdeten Bezirk
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